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14.12.2018 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 994/2018

„Mit Fall Amri nicht befasst“

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat erneut ein führender Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erklärt, vor dem Terroranschlag an der Berliner Gedächtniskirche mit der Person des Attentäters Anis Amri nicht befasst gewesen zu sein. „Das klingt nicht schön, aber Amri war tatsächlich ein Fall von vielen, und Amri ist uns durch eine Polizeibehörde bekannt geworden, die ihrerseits Amri bereits mit Maßnahmen belegt hatte“, sagte der Zeuge Henrik Isselburg in seiner Vernehmung am Donnerstag abend. Er selbst habe erst nach dem Attentat im Dezember 2016 von Amri Kenntnis genommen, fügte Isselburg hinzu.

Der heute 44-jährige ausgebildete Historiker ist seit 2004 beim Verfassungsschutz tätig, wo er zunächst zwei Jahre lang in Köln rechtsextremistische Bestrebungen beobachtete, bevor er nach Berlin in die für „Islamismus und islamistischen Terrorismus“ zuständige Abteilung 6 wechselte. Er war zuletzt bis zum 1. Juni 2016 Referatsleiter im Bereich „operative Auswertung“ und ist seither für den Verfassungsschutz im Ausland tätig. Zu seinem Referat gehörte damals die Sachbearbeiterin Lia Freimuth, die als Zeugin dem Ausschuss mitgeteilt hatte, sie habe bereits seit Januar 2016 eine Personenakte über Amri geführt.

Isselburg erklärte dazu, er habe davon nichts erfahren, und es habe auch kaum Gelegenheit gegeben, ihn davon in Kenntnis zu setzen, weil er in den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 insgesamt nur 22 Tage im Dienst gewesen sei. Die übrige Zeit habe er auf Lehrgängen verbracht, um seinen Auslandseinsatz vorzubereiten. Das habe aber nicht bedeutet, dass Frau Freimuth keinen Ansprechpartner gefunden hätte, wenn über Amri etwas zu bereden gewesen wäre. Es habe einen Referenten gegeben, der in seiner Abwesenheit mit seiner Vertretung betraut gewesen sei, und wenn auch dieser nicht im Hause gewesen wäre, hätte sie sich an jeden anderen leitenden Mitarbeiter wenden können: „Es hat zu keinem Zeitpunkt ein Entscheidungsvakuum gegeben.“

Im übrigen zähle Freimuth „ganz sicher zu den besten Sachbearbeitern“ beim Verfassungsschutz. Sie sei eine ausgewiesene Expertin für die radikalislamische Szene in Berlin und in der Lage, ihren Zuständigkeitsbereich auch eigenverantwortlich zu betreuen.

Als erster Zeuge aus dem Verfassungsschutz berichtete Isselburg ausführlicher über einen aus seiner Sicht ungewöhnlichen Vorgang, bei dem das Bundesamt im Fall Amri als Informationsmittler zwischen zwei Polizeibehörden tätig geworden sei. Es habe Erkenntnisse, die das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt durch einen eigenen V-Mann über Amri gewonnen hatte, auf dessen Bitte in Form eines „Behördenzeugnisses“ an das Berliner Landeskriminalamt weitergegeben. Dies habe dem Zweck gedient, die Quelle des nordrhein-westfälischen LKA vor den Berlinern zu verschleiern. Normalerweise erstelle der Verfassungsschutz Behördenzeugnisse nur auf der Grundlage eigener, nicht fremder Erkenntnisse, betonte Isselburg. Dass seine Behörde in diesem „Einzelfall“ als Zwischenträger für zwei Landeskriminalämter fungierte, habe er bis dahin nie erlebt: „Etwas platter gesagt, ist das ein freundlicher Akt von uns gewesen.“

Erst durch die Anfrage aus Nordrhein-Westfalen habe das Bundesamt von Amri überhaupt erfahren. Damit sei der Mann allerdings auch kein „reiner“ Polizeifall mehr gewesen, betonte Isselburg. Der Verfassungsschutz habe sich durchaus um eigene Erkenntnisse bemüht, allerdings die Federführung bei der Polizei belassen.

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