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14.01.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 39/2019

Förderdauer im Akademienprogramm

Berlin: (hib/ROL) Das Akademienprogramm zur Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung des deutschen Kulturerbes fördert Forschungsprojekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die regelmäßig durch externe Dritte evaluiert werden. Es wird vom Bund mitfinanziert. Zu den Daueraufgaben gehören aufwändige Editionen wie zum Beispiel die Editierung der griechischen Übersetzung des hebräischen Alten Testaments, führt die AfD in ihrer Kleinen Anfrage (19/6910) als Beispiel an.

Die AfD kritisiert, dass die Höchstförderdauer 25 Jahre beträgt. Eine Verlängerung dieses Förderzeitraumes sei zuwendungsrechtlich ausgeschlossen. 25 Jahre hätten sich jedoch bei komplexen Daueraufgaben als unzureichend erwiesen. Im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 fordert die AfD, dass solche Daueraufgaben künftig keiner Förderungsbefristung mehr unterliegen. Die AfD möchte wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, wie viele Projekte, die derzeit im Rahmen des Akademienprogramms gefördert werden, zu den Daueraufgaben gezählt werden und um welche Projekte es sich genau handelt. Auch fragt die Fraktion nach den Gründen, die Förderungshöchstdauer für Daueraufgaben auf 25 Jahre zu begrenzen.

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