+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.02.2019 Finanzen — Antwort — hib 131/2019

Noch kein Hinweis auf Kapitalsteuerbetrug

Berlin: (hib/HLE) Bisher liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob Deutschland von betrügerischer mehrfacher Erstattung von Kapitalertragsteuer mittels Phantom-Aktien betroffen ist, wie es in verschiedenen Medienberichten, geheißen hatte. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort (19/7265) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ((19/6550): „Es ist nach derzeitigem Sachstand nicht erwiesen, dass auch Deutschland von Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Pre-Release-ADRs betroffen ist.“ Bei ADRs (American Depositary Receipt) handelt es sich um Hinterlegungsscheine für Aktien. Wie es in der Antwort heißt, liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob und in welchem Umfang Verstöße gegen die Börsenvorschriften in den USA zu unberechtigten Erstattungen von deutscher Kapitalertragsteuer geführt haben könnten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, müssten deshalb Auslandssachverhalte näher beleuchtet werden. „Es kann keine Prognose abgegeben werden, bis wann belastbare Ergebnisse dieser Ermittlungen vorliegen“, heißt es. Auf Fragen nach den Gründen für die Aussetzung des Datenträgerverfahrens antwortet die Regierung, dieses Verfahren sei keinesfalls missbrauchsanfällig. Es verfüge über spezielle Sicherungen zum Beispiel durch einen limitierten Teilnehmerkreis, der zudem für zu Unrecht erstattete Kapitalertragssteuer hafte. Die Aussetzung sei „rein vorsorglich“ erfolgt, um Hinweisen nachgehen zu können. Sofern tatsächlich unter Verwendung von Pre-Release-ADRs Erstattungsanträge gestellt worden seien, handele es sich nicht um die Nutzung von „Steuerschlupflöchern“, sondern um die Beantragung einer rechtswidrigen Steuererstattung, erläutert die Regierung.

Marginalspalte