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28.11.2013 Hauptausschuss — hib 511/2013

Hauptausschuss hat sich konstituiert

Berlin: (hib/STO) Der neue Hauptausschuss des Bundestages ist am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eröffnete am Nachmittag die erste Sitzung des Gremiums. Der Bundestag hatte erst am Vormittag gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, für die Zeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse einen sogenannten Hauptausschuss einsetzen. Das Parlament folgte damit einem Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/101).

Dem Ausschuss gehören je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an, von denen die Unions-Fraktion 23, die SPD-Fraktion 14, die Fraktion Die Linke fünf und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls fünf Mitglieder entsendet. Der Vorsitz obliegt dem Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter ohne Stimmrecht.

„Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses werden durch Überweisungen des Plenums des Deutschen Bundestags begründet“, heißt es im Beschluss weiter. Der Hauptausschuss sei Ausschuss im Sinne der Grundgesetzartikel 45, 45 a und 45c, die die Bestellung von Ausschüssen für die Angelegenheiten der Europäischen Union, für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sowie eines Petitionsausschusses vorschreiben. Zudem sei der Hauptausschuss, der auch Anhörungen durchführen kann, „Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben“.

Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse des Bundestages wird der Hauptausschuss dem Beschluss zufolge aufgelöst sein. Nach seiner Auflösung sollen alle dort noch nicht erledigten Vorlagen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

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