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02.04.2014 Ausschuss für Gesundheit — hib 173/2014

Chefarztverträge in der Kritik

Berlin: (hib/PK) Die Chefarztverträge an deutschen Krankenhäusern werden weiter kritisch hinterfragt. Wie am Mittwoch eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss ergab, schließen immer noch viele Kliniken fragwürdige Verträge mit Chefärzten ab, was häufige Operationen zur Folge haben könnte, ohne dass in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit dazu besteht. Ein Vertreter von Transparency International (TI) rügte, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesärztekammer (BÄK) im vergangenen Jahr erarbeiteten vier Empfehlungen für Musterverträge seien „völlig unzureichend“.

Der Gesetzgeber hatte die DKG ultimativ aufgefordert, im Einvernehmen mit der BÄK bis Ende April 2013 Empfehlungen abzugeben, um sicherzustellen, dass in den Kliniken „Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sind. Diese Empfehlungen sollen insbesondere die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern“, heißt es im novellierten Paragrafen 136a SGB V. Die vier Empfehlungen sind inzwischen in Musterverträge eingegangen. Halten sich die Kliniken nicht daran, werden die kritischen Abweichungen öffentlich gemacht.

Der TI-Experte monierte, der Gesetzgeber habe „den Bock zum Gärtner gemacht“. Für die DKG stünden die wirtschaftliche Interessen weit im Vordergrund. Somit gebe es „großes Verführungspotenzial“, die Chefärzte anzureizen, Dinge zu tun, „die nicht unbedingt dem Wohl des Patienten dienen“.

Der DKG-Vertreter gab zu Bedenken, dass es „ein gesetzliches Wirtschaftlichkeitsgebot für Krankenhäuser“ gebe. Der Gesetzgeber habe aber vorgegeben, Einzelleistungen in den Verträgen nicht mehr vorzusehen. Die Klinikberichte des Jahres 2013 würden im Januar 2015 veröffentlicht. Einzelleistungsverträge müssten dann dort auftauchen. Daher sei es sinnvoll, bis dahin abzuwarten und zu sehen, ob aufgrund der Empfehlungen „das Ganze funktioniert“. Sollte sich schon früher erweisen, dass es nicht funktioniere, könne auch schon vorher über Veränderungen gesprochen werden, um auszuschließen, dass die gesetzlichen Ziele umgangen werden.

Ein Vertreter des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte (VLK) berichtete, Anfang 2013 sei eine Koordinierungsstelle gegründet worden, in der angeboten werde, alte und neue Chefarztverträge zu überprüfen. Bisher seien 41 Verträge durchgesehen worden, darunter 30 Neuverträge. Es habe sich gezeigt, dass „eine Reihe von Klinikträgern“ die Empfehlungen „munter“ ignorierten und nach wie vor auf „Einzelleistungssteigerung“ abzielten. Andere hätten eine Umgehungsstrategie eingeschlagen. Der VLK-Vertreter sprach sich dafür aus, die Empfehlungen punktuell anzupassen.

Die Bundesärztekammer ist bereit, mit der Krankenhausgesellschaft sofort in Nachverhandlungen einzutreten, wie ihr Vertreter im Ausschuss sagte. Es gebe vereinzelt Chefarztverträge, wo sogar von einem Bonus für bestimmte „Stückzahlen“ bei Operationen die Rede sei. Dies stehe im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers. Der BÄK-Vertreter sprach sich dafür aus, die Empfehlungen „nachzuschärfen“.

In den deutschen Krankenhäusern arbeiten rund 10.000 Chefärzte, die üblicherweise neben einem Festgehalt noch Bonuszahlungen erhalten sowie die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen extra abzurechnen. Chefärzte verdienen nach Schätzungen pro Jahr rund 280.000 Euro inklusive Boni und Privatliquidation.

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