+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.09.2014 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — hib 468/2014

Mangelnder Schutz vor Diskriminierungen

Berlin: (hib/AW) Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert Nachbesserungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Lüders stellte am Mittwoch dem Familienausschuss die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Ersten und Zweiten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (17/4325, 17/14400) vor. Nach Ansicht Lüders´ schützt das AGG nicht ausreichend vor sogenannten mehrdimensionalen Benachteiligungen und vor Diskriminierungen im Bildungsbereich. Das AGG verbiete zwar Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, aber in der juristischen Praxis würden meist nur Diskriminierungen aus einem Grund anerkannt. In der Realität seien Menschen aber immer wieder Opfer von Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen. Lüders nannte das Beispiel von Frauen mit Migrationshintergrund, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Gut die Hälfte aller deutschen Betriebe würden keine Kopftuchträgerinnen einstellen wollen. Lüders sprach sich vor dem Ausschuss dafür aus, den Aspekt der mehrfachen Diskriminierung explizit im AGG zu verankern. Nur so könnten beispielsweise höhere Schadensersatzansprüche wegen mehrfacher Diskriminierungen geltend gemacht werden.

Nachbesserungsbedarf sieht Christine Lüders im Gleichbehandlungsgesetz auch für das Bildungswesen. Zu Diskriminierungen komme es bereits im Kindergarten und dies ziehe sich bis an die Hochschulen fort. So würde Migrantenkindern in der Grundschule trotz gleicher Eignung oftmals keine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt. Und behinderte Kinder würden noch immer nicht flächendeckend in den regulären Kindergarten- und Schulbetrieb inkludiert. Das AGG gellte aber leider nicht für das öffentliche Bildungswesen, dies müsse verändert werden. Schlechtere Bildungschancen würden schließlich weitere Diskriminierungen bei den Karrierechancen und beim Lohn nach sich ziehen, argumentierte Lüders. So gebe es bei den Löhnen nicht nur einen „gender gap“, sondern auch eine Lohnlücke bei Migranten und Menschen mit Behinderung.

Marginalspalte