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05.11.2014 Petitionsausschuss — hib 552/2014

Abschaffung der Sommerzeit

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionssauschuss zeigt Verständnis für Forderungen nach Aufhebung der zweimaligen Zeitumstellungen in Sommer- und Winterzeit. Zugleich verweist er jedoch darauf, dass eine Änderung nur im europäischen Rahmen möglich sei. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, dahingehende Petitionen sowohl den Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überweisen als auch dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Die Petenten führen zur Begründung ihrer Forderung nach Aufhebung der Zeitumstellung auf, dass die ursprünglich verfolgten energiepolitischen Ziele, insbesondere die erwarteten Energieeinsparungen, nicht erreicht worden seien. Vielmehr erzeuge die Umstellung höhere Kosten für Staat und Wirtschaft und sei mit zahlreichen Nachteilen für Mensch und Tier verbunden. So führe die zweimalige Zeitumstellung zu erheblichen biorhythmischen Störungen für den Menschen. Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und eine Häufung von Verkehrsunfällen nach der Zeitumstellung seien die Folge. Ebenso würde der tierische Organismus unter der Umstellung leiden.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, wurde die Sommerzeit in Deutschland 1980 zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer eingeführt. Mit einer EU-Richtlinie seien die Regelungen zur Sommerzeit ab 2002 „dauerhaft, EU-weit und für alle Mitgliedstaaten verbindlich“ eingeführt worden. Die Harmonisierung der Sommerzeit, so heißt es weiter, habe insbesondere ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen sollen. Ausdrücklich hervorzuheben sei, dass die Richtlinie den Staaten kein Wahlrecht lasse.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine Initiative zur Änderung der Rechtslage „nur im Wege einer Initiative auf europäischer Ebene zielführend ist“. Zwar habe die Europäische Kommission in ihrem letzten Bericht vom 23. November 2007 zu den Auswirkungen der Zeitumstellung, die positive Wirkung der aktuellen Regelung bestätigt. Zudem hätte seinerzeit keiner der Mitgliedstaaten eine Änderung der geltenden Regelung gefordert. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, eine europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zeitumstellung abzuschaffen, heißt es in der Vorlage.

In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss auch darauf aufmerksam, dass vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ein TAB-Forschungsprojekt „Bilanz der Sommerzeit“ beschlossen worden sei. Hintergrund dessen sei, dass sich viele Rahmenbedingungen für die Bewertung der Zeitumstellung seit dem Bericht der EU-Kommission 2007 zum Teil verändert hätten. Zentrale Fragestellung des Projektes sei, „ob gegenüber der Einschätzung der EU-Kommission von 2007 eine substanzielle Neubewertung der Auswirkungen der Sommerzeit angezeigt ist“.

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