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12.11.2014 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz — hib 574/2014

Änderungen des Sexualstrafrechts

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Weg für die Änderung sexualstrafrechtlicher als auch weiterer Normen frei gemacht. Dem überwiegenden Teil des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/2601) stimmten im Ausschuss die Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Änderungen des §130 StGB und §201a StGB wurde hingegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Fraktion Die Linke lehnte beide Punkte ab. Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist zum einen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zum anderen sollen die Normen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie klarer gefasst und teilweise verschärft werden.

Der im Ausschuss beschlossene Gesetzentwurf ist eine geänderte Fassung des ursprünglich von den Regierungsfraktionen als auch von der Bundesregierung eingebrachten. Vertreter der Oppositionsfraktionen kritisierten, dass der Änderungsantrag erst am Tag vor der Sitzung vorgelegen habe und sie entsprechend nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, sich damit auseinanderzusetzen. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten erfolglos eine Vertagung der Beratung, die mehrheitlich von den Regierungsfraktionen mit Verweis unter anderem auf die Eilbedürftigkeit abgelehnt wurde.

Ein Vertreter der Fraktion Die Linke kritisierte unter anderem, dass die Normen zum Umgang mit Bildern von Menschen in hilfloser oder vermeintlich peinlicher Situation zu Rechtsunsicherheiten für Journalisten, aber auch Nichtregierungsorganisationen führen könne. Lobenswert sei indes die Neuregelung in Beug auf Schutzbefohlenheit in den Strafrechtsparagraphen zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion hob hervor, dass in der geänderten Fassung auf frühere Kritikpunkte eingegangen werde. So sei nun der rein private Austausch von Nacktbildern zwischen minderjährigen Jugendlichen und gegebenenfalls volljährigen Partnern nicht mehr automatisch strafbar. Andere Punkte des geänderten Gesetzentwurfes, insbesondere in Bezug auf Verbreitung und Weitergabe problematischer Bilder, seien aber nicht ausreichend klar geregelt.

Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung wiesen die Kritik zurück. So sei im Gesetzentwurf klargestellt, dass etwa Kunst, Lehre und Wissenschaft als auch Journalisten unter Ausnahmeregeln fallen würden. Auch die Regelungen in Bezug auf Herstellung und Verbreitung seien in der geänderten Fassung klarer gefasst.

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