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04.11.2015 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 567/2015

Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss will verhindern, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw verbringen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine öffentliche Petition sowie drei weitere Petitionen mit der Forderung nach einer bußgeldbewährten Verbotsregelung für oben genanntes Verhalten mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen, den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

In der öffentlichen Petition wird das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug als „sozialer Missstand“ bezeichnet, der abgeschafft werden müsse. Im Fahrpersonalgesetz (FPersG) fehlten bislang jedoch entsprechende Bußgeldandrohungen, wird kritisiert. Zugleich verweisen die Petenten darauf, dass dieses Ruheverhalten zu Wettbewerbsverzerrungen im Güterverkehr führe. Vor allem osteuropäische Logistikfirmen ließen ihre Fahrer „wochen- und monatelang im Fahrzeug“. Aus Sicht der Petenten ist es auch unter sozialen Gesichtspunkten „unerträglich, zuzusehen, wie Menschen, getrennt von ihren Familien, über einen so langen Zeitraum im engen Führerhaus eines Lkw leben“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass Kabotage - also das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen - als Möglichkeit zur Reduzierung von Leerfahrten im Anschluss an grenzüberschreitenden Beförderungen angesehen werde. Der Ausschuss gelangt zudem zu der Einschätzung, dass die europäischen Regelungen zur Kabotage - konkret der Artikel 8 Absatz 8 der entsprechenden EU-Verordnung - kein konkretes Verbot für die Fahrer enthält, sich während der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug aufzuhalten.

Der Petitionsausschuss sieht angesichts dessen Handlungsbedarf. Ein regelmäßiges Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug sei für die Fahrer nicht zumutbar, „selbst wenn im Fahrzeug geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind“, heißt es in der Vorlage. Nach Meinung der Abgeordneten steht auch die genannte EU-Verordnung einem nationalen, bußgeldbewährten Verbot nicht entgegen. Frankreich und Belgien, so heißt es weiter, hätten schon derartige Regelungen. Insofern sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine Neuregelung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeitregelung im Rahmen des FPersG anstrebe. Eine nationalen Regelung, so urteilt der Ausschuss, sei vor allem dann zu befürworten, wenn das Zustandekommen einer europäische Regelung zu viel Zeit beanspruchen würde.

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