+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.02.2015 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz — hib 097/2015

Al-Masri: Regierung prüft Gesuch an USA

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung prüft in Folge des US-Senatsberichts über das umstrittene Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA nun doch ein Rechtshilfegesuch hinsichtlich internationaler Haftbefehle gegen CIA-Mitarbeiter an die USA zu stellen. Dies teilte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochmorgen den Mitgliedern des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit. Die US-Geheimdienstler sollen 2003 an der Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri aus Mazedonien nach Afghanistan beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht München hatte entsprechende Haftbefehle bereits 2007 erlassen.

Auf Nachfragen eines Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verteidigte der Regierungsvertreter die bisherige Zurückhaltung der Bundesregierung in dem Fall. Die USA hätten seinerzeit mit Verweis auf nationale Sicherheitsinteressen erklärt, ohnehin nicht auf eventuelle Gesuche zu reagieren. Dies habe auch das Verwaltungsgericht in Köln bestätigt, dass eine Klage al-Masris gegen das Nicht-Handeln der Bundesregierung in seinem Fall abgewiesen und der Bundesregierung einen großen Ermessensspielraum zugestanden hatte. Mit dem jetzt in Prüfung befindlichen Gesuchen an die USA könne ein „Signal“ gesetzt werden, betonte der Vertreter der Bundesregierung, auch wenn keine Aussichten auf Erfüllung seitens des Vereinigten Staaten bestünden.

In Bezug auf den veröffentlichten Bericht des US-Senats berichtete ein Vertreter der Bundesregierung, dass der Generalbundesanwalt weiterhin den im Dezember veröffentlichten, geschwärzten Bericht prüfe. Strafrechtlich infrage kämen etwa Verletzungen der Paragraphen 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und 8 (Kriegsverbrechen gegen Personen) des Völkerstrafgesetzbuches. Wie lange die Prüfung andauern werde, sei nicht prognostizierbar. Der Vertreter der Bundesregierung betonte, dass noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Ein Rechtshilfegesuch an die USA, um den ungeschwärzten Bericht zu erhalten, sei daher noch nicht gestellt worden. Die USA hätten ohnehin erklärt, diesen nicht zu überstellen. Vertreter der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erkundigten sich in diesem Zusammenhang nach der Zusammenarbeit mit Straf- und Justizbehörden etwa in Italien und Polen.

Marginalspalte