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24.03.2015 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 159/2015

Cannabis als Medizin

Berlin: (hib/PK) Nach möglichen gesetzlichen Erleichterungen für den Einsatz von Cannabis als Medikament erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/4315) die Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung habe unlängst angekündigt, die Hürden für die Nutzung von Cannabis als Medikament abzusenken. Demnach würden etwa die durch die Behandlung anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen, schreiben die Abgeordneten, die nun wissen wollen, welche Intention dem Vorhaben zugrunde liegt.

So habe im Juli 2014 das Verwaltungsgericht in Köln drei schwer kranken Patienten erlaubt, Cannabis zum therapeutischen Eigenbedarf unter bestimmten Bedingungen selbst anzubauen. Das Gericht habe erklärt, der Eigenanbau sei zulässig, wenn der Patient keine Behandlungsalternative habe und Cannabis in der Apotheke unerschwinglich sei. Die hohen Kosten für solche Medikamente würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die jetzt angekündigte Gesetzesänderung werde auch als „Eigenanbauverhinderungsgesetz“ gewertet, weil dann die Kriterien des Gerichts für den Eigenanbau nicht mehr erfüllt wären. Die Bundesregierung habe 2010 auf die meist nur theoretische Bezugsmöglichkeit der Medikamente Dronabinol und Medizinalhanf verwiesen. Aufgrund der hohen Kosten seien die Mittel für viele Patienten real nicht zu beziehen.

Der Bundestag berät derzeit über ein Cannabiskontrollgesetz (18/4204) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Ansicht der Grünen sollte die in Deutschland verbreitete Droge legalisiert werden. Das Ziel müsse ein „strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis“ sein.

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