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22.04.2015 Innenausschuss — hib 206/2015

Einführung des Ersatz- Personalausweises

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die Einführung eines Ersatz-Personalausweises frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag entsprechende Gesetzentwürfe der schwarz-roten Regierungskoalition (18/3831, 18/4280) in modifizierter Fassung. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Grundlage einer Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten erneut über die Neuregelung zu entscheiden.

Mit der Einführung des Ersatzpersonalausweises sollen nach dem Willen der Regierungskoalition Ausreisen insbesondere von Dschihadisten effektiv verhindert werden können. In den wortgleichen Vorlagen verweist sie auf Fälle, in denen Personen „entgegen einer verfügten räumlichen Beschränkung und trotz Entzugs des Reisepasses“ unmittelbar aus Deutschland oder aus anderen Schengenstaaten in Drittstaaten ausgereist sind, bei denen der Personalausweis als Reisedokument ausreicht. „Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistisch-dschihadistischen Bereich unternehmen ihre Ausreiseversuche unter anderem über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) zu verlassen“, heißt es in der Begründung. Von dort erfolge die Weiterreise gegebenenfalls über die sogenannte „Grüne Grenze“ in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.

Wie die Regierungskoalition weiter ausführt, besteht sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen im Ausland „eine hohe abstrakte Gefährdung durch den islamisch-dschihadistischen Terrorismus“, die sich „jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimensionen und Intensität realisieren“ könne. Ein zentrales Problem stellten Reisen radikalisierter Personen in Krisenregionen wie Syrien und Irak dar. Von Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakten zu dschihadistischen Gruppen gehe dabei eine besondere Gefahr aus.

Den Vorlagen zufolge ist zur „Unterbindung der Reise der Betroffenen“ eine Entziehung des Passes möglich, während eine solche Regelung in Bezug auf den Personalausweis fehlt. Künftig soll auch „die Entziehung des Personalausweises sowie die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises erfolgen können, um dadurch Reisen dieser Personen möglichst zu verhindern“. Die Ausgestaltung des Ersatz-Personalausweises und der darin eingebrachte Vermerk, dass er nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt, ermöglichten es den für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden aller Schengenstaaten, die Ausreisebeschränkung festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, man müsse die Reisebewegungen von Dschihadisten erschweren beziehungsweise unterbinden. Mit einem Personalausweis sei die Krisenregion aber problemlos zu erreichen. Daher sei das Gesetz erforderlich. Dabei handele es sich um einen wichtigen Baustein im Kampf gegen die Dschihadisten.

Die SPD-Fraktion bewertete die Neuregelung als wichtiges Instrument, um eine Ausreise von Dschihadisten zu verhindern. Dazu müsse man die Möglichkeit haben, neben dem Reisepass auch den Personalausweis zu entziehen.

Die Fraktion Die Linke kritisierte das Gesetzesvorhaben dagegen als rechtstaatlich „äußerst problematisch“. Sie verwies darauf, dass der Entzug des Personalausweises, der in vielen Situationen benötigt werde, stigmatisierende Folgen haben könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekräftigte, den „völlig ungeeigneten“ Gesetzentwurf insgesamt kritisch zu sehen. Das Gesetz müsse zumindest evaluiert und auf zwei Jahre befristet werden.

Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, dass die Versagung beziehungsweise Entziehung des Personalausweises im Melderegister gespeichert werden darf.

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