+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.06.2015 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 276/2015

Linke fordert Gesetz zur Entgeltgleichheit

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern gesetzlich durchsetzen. In einem Antrag (18/4933) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst gelten soll. „Die zwar verbotene, aber tatsächliche existierende Ungleichbehandlung von Frauen und Männern beim Entgelt stellt ein gravierendes Unrecht dar. Zur Beseitigung braucht es endlich verbindliche gesetzliche Vorgaben“, schreibt die Fraktion zur Begründung.

Das Gesetz zur Entgeltgleichheit soll nach dem Willen der Linksfraktion unter anderem einen Anspruch auf anonymisierte Auskünfte über die Entlohnung in Betrieben beinhalten. Arbeitsrechtliche Klauseln, die den Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, sollen für nichtig erklärt werden. Zudem fordern die Linken regelmäßige Betriebsprüfungen zur Entgeltgleichheit. Fälle von Entgeltdiskriminierungen sollen durch ein betriebliches Einigungsstellenverfahren beseitigt werden. Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, soll im Gesetz ein Verbandsklagerecht verankert werden. Für Verstöße gegen das Gesetz fordert die Linksfraktion Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Marginalspalte