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01.07.2015 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 346/2015

Sterbehilfe: Verbot der Suizidbeihilfe

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe um Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) (18/5376) fordert eine Verschärfung des Strafrechtes, um sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Ausnahmen, etwa für Ärzte und Angehörige oder für bestimmte Krankheitsbilder, sind nicht vorgesehen. Laut dem Entwurf soll in dem neu zu schaffenden Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren für Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung normiert werden.

Zur Begründung führen die 35 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass der Gehilfe bei der Suizidbeihilfe nicht nur die Wertentscheidung des Suizidenten billigt, sondern selbst den Tötungserfolg durch notwendiges Handeln anstrebe, indem er etwa das Mittel zur Verfügung stellt. „Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens in Fällen, in denen der Tod noch nicht von allein kommt. Das wollen wir nicht“, heißt es in der Begründung. Passive Sterbehilfe soll von dem Entwurf nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr solle die „gute Arbeit in Hospizen“ gefördert werden.

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