+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

09.07.2015 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 356/2015

Weitere Untersuchungen zu Glyphosat

Berlin: (hib/EIS) Das Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat soll weiter auf seine Wirkung auf den Menschen überprüft werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/5347) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5027) zur möglichen gesundheitlichen Belastung durch Glyphosat hervor. Bevor die Europäische Kommission eine Entscheidung zur weiteren Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat fällt, sollen die beiden Gremien IARC (International Agency for Research on Cancer) und JMPR (Joint Meeting on Pesticide Residues) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zwei zuständigen EU-Behörden EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe) noch strittige wissenschaftliche Fragen klären.

Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit eines der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau verwendet werden. Die Grünen hatten eine Einschätzung der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus der Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend durch die Krebsforschungsagentur der WHO sowie zu Deutschlands Rolle im laufenden Wiederzulassungsverfahren der EU gefordert.

Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass das IARC Stoffe nach ihrem grundsätzlichen Gefährdungspotential einstufe und nicht das mit dessen Nutzung möglicherweise verbundene tatsächlich vorliegende Risiko bewerte. Insofern sei die Feststellung des IARC als Formulierung des Bedarfs zur Abklärung der grundsätzlichen Eigenschaften zu verstehen. Für die WHO sei das JMPR, das die WHO gemeinsam mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) betreibt, hingegen für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf internationaler Ebene zuständig. Das JMPR lege unter anderem auch die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel international fest. Dieses Gremium habe Glyphosat bislang als „nicht krebserregend für Menschen“ beurteilt. Aktuell bemühe sich die WHO deshalb darum, die unterschiedlichen Einstufungen desselben Stoffes durch zwei ihrer Institutionen zu klären.

Marginalspalte