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18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 96/2016

Kein Steuergeld für Bereitschaftskraftwerke

Berlin: (hib/HLE) Eine Finanzierung aus Steuergeldern für die abzuschaltenden Kohlekraftwerke, die aber bis zu ihrer endgültigen Stilllegung als Sicherheitsreserve zur Verfügung stehen sollen, ist nicht vorgesehen. In ihrer Antwort (18/7321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7057) schreibt die Bundesregierung, die an die Betreiber der stillzulegenden Kraftwerke zu zahlende Vergütung für Sicherheitsreserve und endgültige Stilllegung werde aus den Netzentgelten bezahlt. Die Netzentgelte werden über den Strompreis erhoben. Die Gesamtkosten sollen sich auf 230 Millionen Euro jährlich über sieben Jahre belaufen. Zur Sicherheitsreserve schreibt die Bundesregierung, die Braunkohlekraftwerke sollten nur eingesetzt werden, wenn keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Sie gehe davon aus, dass die Maßnahme beihilferechtlich genehmigungsfähig sei, schreibt die Regierung weiter.

Bei der Antwort handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5861.

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