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21.03.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 175/2016

Verfahren zu organisiertem Terrorismus

Berlin: (hib/PST) Im Jahr 2015 hat der Generalbundesanwalt 143 Ermittlungsverfahren gegen 239 Beschuldigte gemäß Paragraf 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) neu eingeleitet und 54 Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7857) auf eine Kleine Anfrage (18/7716) der Fraktion Die Linke. Im Rahmen dieses Verfahens seien 404 Telekommunikationsanschlüsse mit 139 Betroffenen und 84 elektronische Postadressen mit 40 Betroffenen überwacht worden sowie 62 Hausdurchsuchungen erfolgt. Gegen 26 Beschuldigte sei Untersuchungshaft angeordnet worden, 24 Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang seien 2015 eingestellt worden. In 14 Fällen wurden 2015 öffentliche Klagen erhoben, die 31 Angeschuldigte betrafen. Anklagen hatten in zwölf Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung, in zwölf Fällen eine Unterstützung und in einem Fall ein Werben zum Gegenstand. 13 der im Jahre 2015 erhobenen öffentlichen Klagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen. 18 Angeklagte wurden 2015 nach Paragraf 129b verurteilt, einer freigesprochen.

Nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen zehn Beschuldigte wegen „rechtsterroristischer“ oder hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen, geht aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervor. Im Rahmen dieses Verfahens seien 42 Telekommunikationsanschlüsse von sieben Beschuldigten und 49 elektronische Postadressen von sieben Beschuldigten überwacht worden sowie 15 Hausdurchsuchungen erfolgt. Gegen vier Beschuldigte sei Untersuchungshaft angeordnet worden, ebenfalls gegen vier Beschuldigte sei eine öffentliche Klage erhoben worden. Urteile in diesem Zusammenhang seien 2015 keine ergangen. Im Zusammenhang mit „linksterroristischen“ Straftaten gab es 2015 kein Ermittlungsverfahren.

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