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19.04.2016 Inneres — Antwort — hib 222/2016

Richtung Syrien/Irak gereiste Islamisten

Berlin: (hib/STO) Den Bundessicherheitsbehörden liegen laut Bundesregierung derzeit Erkenntnisse zu etwa 150 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die im vergangenen Jahr „ in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des sogenannten IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort (18/8066) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7944) darlegt, liegen teilweise keine Ausreisedaten vor oder werden erst im Nachhinein bekannt. Bei der Angabe handele es sich daher um einen Orientierungswert.

Etwa ein Fünftel der aus Deutschland ausgereisten Islamisten ist den Angaben zufolge weiblich. Weiter führt die Bundesregierung aus, dass es sich bei dem überwiegenden Teil der im Jahr 2015 aus Deutschland ausgereisten Personen um deutsche Staatsangehörige mit zum Teil doppelter Staatsbürgerschaft handele. Vereinzelt seien im vergangenen Jahr Ausreisen von EU-Bürgern aus Deutschland heraus festgestellt worden, ferner einige Ausreisen von Drittstaatsangehörigen mit deutschem Aufenthaltstitel.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, liegen den deutschen Sicherheitsbehörden Hinweise zu zirka 130 Personen vor, dass diese seit Beginn des Konfliktes in Syrien in der Region ums Leben gekommen sind. Darüber hinaus lägen vereinzelt Hinweise zu Todesfällen deutscher Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die beispielsweise in der Region Afghanistan/Pakistan beziehungsweise in Somalia ums Leben gekommen sind.

Etwa ein Drittel der seit 2012 in Richtung Syrien/Irak gereisten Personen befindet sich laut Antwort derzeit wieder in Deutschland. Als Ergebnis der kontinuierlichen Aus- und Bewertung der Erkenntnislage zu zurückgekehrten Personen lägen den Sicherheitsbehörden aktuell zu mehr als 70 Personen Erkenntnisse vor, „wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben“.

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