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31.05.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 311/2016

Prüfung für Bewachungsfirmen in Heimen

Berlin: (hib/HLE) Neue Bewachungsunternehmer und deren leitendes Personal müssen künftig eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen. Die Zuverlässigkeit der Unternehmen und des leitenden Personals soll alle drei Jahre überprüft werden. Dies ist der Kern des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558), mit dem auf Vorfälle bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen reagiert wird. „Wegen der speziellen Situation und einiger Missstände, die in der Praxis aufgetreten sind, muss leitendes Personal, das für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt ist, die erforderliche Sachkunde nachweisen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Vorschriften gelten auch für den Schutz von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. „Die Anschläge in Paris am 13. November 2015 belegen, dass derartige weiche Ziele mit hohem, medienwirksamen Schädigungspotenzial drohenden terroristischen Anschlagsszenarien entsprechen. Den eingesetzten privaten Sicherheitskräften kommt hier eine besondere Bedeutung zu“, heißt es in dem Entwurf.

Private Bewachungsunternehmen würden zunehmend als Teil der Sicherheitsarchitektur wahrgenommen und zunehmend bei Großveranstaltungen, aber auch zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. „Es handelt sich dabei um Einsatzbereiche, bei denen es durch unqualifizierte Gewerbetreibende zu erheblichen Schädigungen von Leben und Gesundheit von Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann“, schreibt die Regierung.

Der Sachkundenachweis löst den bisherigen Unterrichtsnachweis mit einem Umfang von 80 Stunden ab. Die Prüfung, durch deren erfolgreiche Teilnahme die Sachkunde nachgewiesen wird, soll rund drei Stunden dauern und wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Geprüft werden unter anderem die Sachgebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Strafrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen einschließlich Deeskalationstechniken und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die zu Prüfenden könnten sich mit dem von den Industrie- und Handelskammern angebotenem Schulungsmaterial vorbereiten oder zur Vorbereitung an Schulungen teilnehmen, die von zahlreichen Bildungs- und Weiterbildungsträgern angeboten würden. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen werde oft von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern gefördert.

Bei der Bewachungstätigkeit würden die Unternehmen in Kontakt mit einer Vielzahl von Personen treten, und es könne zu Konfliktsituationen kommen, „in denen Bewachungsunternehmen deeskalierend tätig werden müssen, um Schäden zu vermeiden. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Gewerbetreibenden als Verantwortliche für die Organisation des Bewachungsunternehmens Kenntnisse über die Grenzen ihrer Befugnisse, über Deeskalationstechniken in Gefahren- und Konfliktsituationen sowie einzusetzende Sicherheitstechnik nachweisen müssen“, erläutert die Regierung.

Rund 10.000 Bewachungsunternehmen soll es geben. Bei einer jährlichen Fluktuation von zehn Prozent müssten 1.000 neue Bewachungsunternehmer die Prüfung ablegen. Außerdem nimmt die Regierung an, dass von den 200.000 Wachpersonen pro Jahr 2.000 den Sachkundenachweis vorlegen müssen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Absicht der Regierung, das Bewachungsrecht zu überarbeiten. „Die Ziele des Gesetzentwurfs, das gewerbliche Bewachungsrecht zu verschärfen und den Vollzug in diesem Bereich zu verbessern, werden unterstützt“, heißt es in der Stellungnahme der Länder. Die Bundesregierung will einen Teil der Vorschläge des Bundesrates übernehmen; für einen weiteren Teil werde Prüfung zugesichert, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.

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