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08.09.2016 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 503/2016

Reform der psychiatrischen Versorgung

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung von Patienten mit psychischen Krankheiten soll verbessert werden. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) liegt dem Bundestag jetzt zur Beratung vor. Mit der Gesetzesnovelle der Bundesregierung (18/9528) soll die Versorgung psychisch kranker Menschen besser an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst werden.

Das pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen (Psych-Entgeltsystem) wird weiterentwickelt, wobei das jetzige System PEPP, das seit 2013 auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, ein Jahr länger genutzt werden kann und auch künftig für die Kategorisierung genutzt werden soll.

Auf ein landeseinheitliches Preisniveau der Kliniken wird künftig jedoch verzichtet. Statt dessen können psychiatrische und psychosomatische Kliniken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken soll der jeweilige tatsächliche Aufwand sein, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung gelten sollen.

Um die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, wird eine psychiatrische Akutbehandlung im häuslichen Umfeld als Krankenhausleistung eingeführt. Umgekehrt sollen psychiatrische Kliniken mit psychosomatischen Fachabteilungen solche Patienten, die eine ambulante Versorgung brauchen, auch behandeln können.

Mit dem Psychiatrie-Gesetzentwurf soll zugleich die geplante zusätzliche Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro beschlossen werden. Das Geld wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen und den Kassen zugeleitet. Eine Milliarde Euro sind vorgesehen, um Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die Flüchtlinge auszugleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen.

Die meisten Regelungen sollen zu Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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