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02.11.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 639/2016

Öffentliche Anhörung zur Netzneutralität

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die am Montag, den 7. November, um 14.00 Uhr beginnt. Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 400 statt.

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951) will die Bundesregierung die Netzneutralität sicherstellen. „Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes“, heißt es. Mit dem Entwurf soll auch aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 eine ausreichende Transparenz gegenüber Endnutzern hergestellt werden. So müssen Endnutzer darüber informiert werden, wie sich die angewandte Verkehrsmanagementpraxis auf die Qualität des Internetzugangsdiensts, die Privatsphäre des Endnutzers und den Schutz personenbezogener Daten auswirken könnte und wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Auch sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Als Sachverständige sind geladen: Wilhelm Eschweiler (Bundesnetzagentur), Solveig Orlowski (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Fabian Riewerts (Deutsche Telekom), Susanne Blohm (Verbraucherzentrale Bundesverband), Professor Thomas Fetzer (Universität Mannheim), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Thomas Lohninger (Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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