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11.11.2016 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 671/2016

Düsseldorfer Verfasssungsschützer im Zeugenstand

Berlin: (hib/FZA) Der 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages hat am Donnerstag Zeugen zu den zwei Sprengstoffanschlägen der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in Köln befragt. Einmal mehr ging es dabei auch um die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen.

Ihr erstes Attentat in Köln verübte die Gruppe im Dezember 2000 in einem Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse. Der Sprengsatz war in einem Einkaufskorb versteckt, explodierte erst einen Monat später und verletzte die Tochter des Ladenbesitzers. Drei Jahre später, im Juni 2004, zündete der NSU eine Nagelbombe vor einem Friseurladen in der Keupstraße. Mehrere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Jahrelang ermittelten die Behörden erfolglos nach den Tätern - bis zur Enttarnung des NSU im November 2011.

Als Zeugin hörte der Ausschuss unter anderem die ehemalige Leiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, Mathilde Koller, an. Koller kann auf eine lange Geheimdienstkarriere zurückblicken. Seit 1978 hat die heute 66-jährige Juristin eine ganze Reihe an Führungspositionen in Verfassungsschutzbehörden bekleidet. Ab 1992 baute sie unter anderem das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen auf und stand diesem bis 1996 als Präsidentin vor. Von 2009 bis 2012 war sie als Leiterin für die Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium Nordrhein-Westfalen zuständig.

Die Abgeordneten fragten Koller insbesondere nach einem vermeintlichen Verdächtigen, dem Kölner Neonazi N.N., der einem Phantombild des Täters in der Probsteigasse verblüffend ähnlich sieht. Koller bestätigte, dass im Februar 2012 eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen den entsprechenden Hinweis auf N.N. gegeben habe. N.N. war den Düsseldorfer Verfassungsschützern wohlbekannt. Er arbeitete zu diesem Zeitpunkt seit mehr als zwanzig Jahren als V-Mann für die Behörde. Auch vor 2012 sei ihr der Name N.N. „nicht unbekannt“ gewesen, sagte Koller und räumte damit indirekt ein: N.N. war zumindest bis 2012 und wohl auch darüber hinaus für das Amt eine zentrale Quelle im Bereich Rechtsextremismus.

Was den Verdacht gegen N.N. ebenfalls erhärtete: N.N. hat als Jugendlicher bereits eine Strafe wegen eines Sprengstoffdeliktes verbüßt. Er gilt als umtriebiger Rechtsaktivist, der seit Ende der 1980er Jahre Mitglied in mehreren verbotenen rechtsextremen Parteien und Kameradschaften war. 

Trotz aller Indizien fanden die Behörden keine Hinweise auf eine Verbindung N.N.'s zum NSU. Bis auf die Ähnlichkeit mit dem Phantombild habe es keine weiteren Anhaltspunkte auf eine Tatbeteiligung gegeben, sagte Koller. N.N. sei auch selbst zu den Fällen befragt worden, er habe die Vorwürfe abgestritten und Fotos vorgelegt, die beweisen sollen, dass er zum Zeitpunkt der Tat ganz anders aussah als der mutmaßliche Täter. Als V-Mann sei er umgehend abgeschaltet worden, sagte Koller.

Allerdings war die Abschaltung offenbar nicht von Dauer. N.N. soll später in einem anderen Fall als Quelle reaktiviert worden sein und bis 2015 weiter als V-Mann gearbeitet haben. Das hatte zuvor der Zeuge Burghard Schnieder bestätigt, der unter Mathilde Koller als Gruppenleiter im Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen gearbeitet hat. Inwieweit N.N. auch aktuell noch für den Verfassungsschutz arbeitet, blieb unklar.

Offen blieb auch, wie die Mitarbeiter von Koller zu dem Urteil kamen, dass es keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung N.N.'s gebe, und warum Schnieder daraufhin trotzdem eilig nach Karlsruhe reiste, um die Generalbundesanwaltschaft einzuweihen. Koller wie auch Schnieder erklärten: Aufgrund des öffentlichen Drucks im Zuge der NSU-Enthüllungen sei man damals sehr um Transparenz bemüht gewesen und habe das laufende NSU-Verfahren in München nicht behindern wollen.

Beide Zeugen bezweifelten darüber hinaus, dass N.N. überhaupt ein überzeugter Neonazi sei. Sie warfen die Frage auf, ob jemand, der sich selbst dem Verfassungsschutz angedient habe, tatsächlich von seiner rechtsextremen Gesinnung überzeugt sein könne. Schnieder beschrieb N.N. als Mitläufer, der „eine bürgerliche Existenz“ führe. Pau widersprach: Laut Recherchen antifaschistischer Medien sei N.N. ein militanter Rechtsextremist, der Wehrsportübungen organisiert habe und Waffen besitze.

Obmann Uli Grötsch (SPD) fragte Koller, wie sie die derzeitige Struktur des Verfassungsschutzes in Deutschland bewerte. Insbesondere ging es Grötsch dabei um die Handhabung der sogenannten V-Mann-Führer. An diesem Punkt zeigte sich Koller, die seit 2012 offiziell im Ruhestand ist, kritisch. „Ich bin davon überzeugt, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form nicht die Ergebnisse liefert, die wir erwarten“, sagte sie. Daran würde auch das Gesetz zur Verfassungsschutzreform, das der Bundestag im Juli verabschiedet hat und das eine direkte Konsequenz aus der Arbeit des ersten NSU-Ausschusses ist, wenig ändern. Stattdessen müsse man in Sachen Verfassungsschutzgesetz jetzt „komplett neu ansetzen“, sagte Koller. Auch ließ sie durchblicken, dass sie es für wahrscheinlich hält, dass der NSU in Nordrhein-Westfalen ein Netzwerk an Unterstützern gehabt haben könnte.

Vergleichsweise kurz befragte der Ausschuss im Anschluss den dritten Zeugen, Michael Muhs. Dieser befand sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts, als die Nagelbombe in der Keupstraße detonierte. Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) präsentierte mehrere Überwachungsvideos, die zeigen, dass die mutmaßlichen Täter zweimal unmittelbar an Muhs vorbeiliefen, als der gerade auf einer Treppe saß und auf eine Pizzalieferung wartete. Allerdings konnte sich Muhs nach der langen Zeit praktisch an nichts mehr erinnern.

Der 3. Untersuchungsausschuss soll offene Fragen zur Arbeit der staatlichen Behörden bei den Ermittlungen im Umfeld der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) klären und Handlungsempfehlungen erarbeiten.

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