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30.11.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 705/2016

Wirtschaft fordert mehr Bürokratieabbau

Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Handwerk hat der Bundesregierung ein gutes Zeugnis beim Bürokratieabbau ausgestellt und auch den jüngsten Vorstoß gewürdigt. „Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt vom unverminderten Engagement der Bundesregierung für einen kontinuierlichen Abbau bestehender bürokratischer Belastungen“, erklärte Simone Schlewitz vom Zentralverband des deutschen Handwerks am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949). Besonders erfreulich ist laut Schleiwitz, dass der Focus auf die Entlastung kleinerer und mittlerer Betriebe gerichtet sei: „Angesichts der strukturellen Nachteile kleiner Betriebe und deren überproportionaler Bürokratieentlastung ist diese Zielrichtung der richtige Ansatz.“

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erreichen. Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen. Die Berechnung von Sozialbeiträgen soll vereinfacht werden. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

Vorgesehen sind außerdem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt, was jedoch nach Ansicht des Handwerks zu Problemen bei der praktischen Anwendung führen kann. Auch Ulrike Beland vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte vor der geplanten Änderung bei der Frist für Lieferscheine. Es bestehe die Gefahr, dass Lieferscheine zu früh vernichtet werden könnten und es Probleme beim Vorsteuerabzug geben könnte.

Professor Kai Wegrich (Hertie School of Governance) bezeichnete den Entwurf als wichtigen Umsetzungsschritt für eine bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Er erwartet auch eine Entlastungswirkung für die Länderverwaltungen. Es könnte jedoch noch mehr gemacht werden, denn insgesamt sei der Entwurf „nicht besonders weitreichend“. Ähnlich äußerte sich Professor Tino Schuppan von der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin. Er empfahl die Einrichtung eines zentralen Serviceportals für Unternehmen wie in Österreich. Dies sei besonders für kleine Unternehmen sinnvoll. Dafür müssten aber die Datenbanken harmonisiert werden, wie dies in Belgien geschehen sei. Auch die Sachverständige Beland begrüßte die Idee eines zentralen Serviceportals.

Fabian Wehnert vom Bundesverband der deutschen Industrie nannte den Ansatz, besonders kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern entlasten zu wollen, „legitim“. Insgesamt habe die Wirtschaft jedoch angesichts einer Bürokratiebelastung in einer Größenordnung von 40 Milliarden Euro größere Erwartungen an den Gesetzgeber gehabt, der sich über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus „ambitionierte und quantitative Ziele für den Abbau von Bürokratie“ setzen müsse. Beland bezeichnete den Entwurf als „guten Ansatz. Er reicht jedoch über eine anfängliche Entlastung nicht hinaus und ist sehr zaghaft.“ Kleine Unternehmen seien oft wachsende Unternehmen und würden dann schnell wieder in die Melde- und Berichtspflichten hineinwachsen.

Ähnlich wie DIHK und Handwerk wandte auch Stefanie Nattkämper-Scholz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrer Stellungnahme zu den kürzeren Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen ein, gerade bei bilanzierenden Unternehmen würden Lieferschein vor Erhalt oder Versand einer Rechnung regelmäßig die Funktion eines Buchungsbelegs einnehmen und dürften somit nicht vernichtet werden. Nattkämper-Scholz regte in ihrer Stellungnahme weitergehende Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie an, so zum Beispiel die Anhebung der sogenannten Ist-Besteuerungsgrenze. Mehrere Sachverständige empfahlen eine Heraufsetzung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG), die derzeit bei 410 Euro liegt.

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