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09.03.2017 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 147/2017

Notfallvertretung durch Gatten umstritten

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat will in ein Gesetz fassen, was die Mehrheit der Deutschen ohnehin für geltendes Recht hält: Dass nämlich der Ehegatte für einen entscheiden kann, wenn man dringend ärztlicher Hilfe bedarf, aber nicht in der Lage ist, selbst über die Art der Behandlung zu entscheiden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10485) „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ war am Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.

Kern der von den Ländern gewollten Neuregelung ist ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten für den Fall, dass der andere Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Bisher muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der dann auch der Ehe- oder Lebenspartner sein kann.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig grundsätzlich angenommen werden, dass eine Vertretungsvollmacht für den Gatten besteht, sofern keine entgegenstehende Erklärung des Verunglückten oder Erkrankten vorliegt. Ärzte sollen dem Partner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden werden. Diese „Vollmachtsvermutung“ soll es allerdings nicht geben, wenn die Partner getrennt leben. Inzwischen liegt auch ein Änderungsvorschlag der Bundesregierung auf dem Tisch. Er sieht eine Beschränkung der Vollmacht auf die reine Gesundheitssorge vor. Über eine Vertretung auch in finanziellen Dingen soll demnach weiterhin das Betreuungsgericht entscheiden.

Die Berliner Repräsentantin der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Christine Eberle, begrüßte zwar diese Einschränkung. Die Möglichkeiten, missbräuchlich von der Vollmacht Gebrauch zu machen, würden damit geringer. Beseitigt seien sie aber bei Weitem nicht. Ihre Organisation habe bei der Beratung zu Patientenvollmachten die Erfahrung gemacht, dass „keinesfalls immer der Ehepartner bevollmächtigt“ werde, sagte Eberle. Der vorgesehene Vorrang einer Vertretungsvollmacht vor der automatischen Vertretung durch den Ehepartner nütze wenig, da Ärzte und Ehepartner keinen Zugang zum Vorsorgeregister hätten. Eberles Empfehlung lautete daher, „ganz auf eine gesetzliche Neuregelung zu verzichten.

Wolfgang Schwackenberg vom Familienausschuss des Deutschen Anwaltsvereins kam zu demselben Schluss. Für den Arzt im Krankenhaus sei es eine “in der Kürze der Zeit unlösbare Aufgabe„, festzustellen, ob der Vollmacht des Ehepartners nichts entgegensteht. Es gebe eine erhebliche Gefahr des Missbrauchs, etwa durch getrennt lebende Ehepartner. Besser sei es, die Zahl der Vertretungsvollmachten zu steigern.

Auch Stephan Sigusch, Vorstandsmitglied des Betreuungsgerichtstages e.V. sowie Vertreter der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine, meinte, man solle die Neuregelung “besser lassen„. Die Dinge seien “nach jetzigem Recht hinreichend geregelt„. “Das Betreuungsgericht kann im Notfall sehr schnell eine Entscheidung treffen„, merkte Sigusch an.

Mit Ausnahme der Vollmacht auch für finanzielle Angelegenheiten, die sämtliche Sachverständige ablehnten, gab es aber auch Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben. Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages, verwies auf die Schwierigkeit der geltenden Rechtslage. Der Arzt müsse den mutmaßlichen Willen des Patienten erfüllen, habe dafür bei nicht ansprechbaren Patienten aber “wenig Anhaltspunkte„. Dies sei gerade für Kliniken auch Haftungsrisiken verbunden. Mit der Neuregelung habe der Arzt eine Person, an die er sich wenden kann.

Der Göttinger Rechtsprofessor Volker Lipp nannte als einen Punkt, der für die Neuregelung spricht, dass er “der Vorstellung der Bevölkerung entspricht„. Der Bundesrat verweist in seinem Gesetzentwurf auf eine Umfrage, nach der achtzig Prozent der Befragten “glauben, sie hätten schon jetzt ein solches Vertretungsrecht im Notfall„. Allerdings hält Lipp weitere Änderungen am Gesetzentwurf für erforderlich, um “unkontrollierter Fremdbestimmung„ entgegenzuwirken.

Wenig kontrovers wurde die in dem Gesetzentwurf mit enthaltene Vergütungserhöhung für gerichtlich bestellte Betreuer diskutiert. Es habe seit elf Jahren keine Anpassung der Stundensätze gegeben, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, Thorsten Becker. Obwohl sein Verband deutlich mehr als die vorgesehenen 15 Prozent Erhöhung für angebracht hält, sprach sich Becker dafür aus. Wenn sie nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolge, drohe ein “großer Flurschaden„. Von der 6.750 Mitgliedern seines Verbandes gingen tausend in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand. Es sei aber wegen der schlechten Bezahlung schon jetzt schwer, Nachwuchs zu finden.

Nicht minder dramatisch schilderten die Vertreter der ehrenamtlich organisierten Betreuungsvereine, Stephan Sigusch sowie Barbara Dannhäuser vom Katholischen Verband für soziale Dienste, die Situation. Die Betreuungsvereine kämen zunehmend an ihre Grenzen, sagte Dannhäuser, einige hätten sich schon aufgelöst. Um überhaupt die Aufgaben erfüllen zu können, arbeiteten die von den Vereinen angestellten Betreuer deutlich mehr, als sie bezahlt bekommen.

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