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29.03.2017 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 214/2017

Maßnahmen gegen Immobilienkrise

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Die Linke lehnte ab, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente „rein vorsorglich“ geschaffen werden, „um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen“.

Mit insgesamt fünf Anträgen änderten die Koalitionsfraktionen den Entwurf aber in wichtigen Punkte ab. So wurden von ursprünglich vier geplanten Instrumenten zur Vorbeugung gegen eine Immobilienpreisblase zwei realisiert. So wird es eine Obergrenze für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert geben und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ergänzte in der Sitzung, besonders sichere Kredite würden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Insgesamt seien die beschlossenen Maßnahmen zielgenau und maßvoll. Bei Bedarf würden sie scharf geschaltet. Außerdem habe man Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen, um Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien und an Senioren zu beseitigen.

Für die SPD-Fraktion ist wichtig, Instabilität auf den Finanzmärkten zu verhindern und dabei den Wohnungsbau nicht zu beeinträchtigen. Es gehe darum, die richtigen Schlüsse aus Immobilienblasen in anderen Ländern wie Spanien und den USA zu ziehen. Man habe jetzt die richtigen Instrumente in der Hand. Zu den Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erklärte die SPD-Fraktion, es gehe darum, dass die Menschen die Kredite bekommen würden, die zu ihnen passen würden. Das habe man hinbekommen. Notwendig seien aber noch Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken von Kunden verlangen, wenn diese ihre Kredite früher als geplant zurückzahlen wollen.

Für die Linksfraktion wurden dem Gesetzentwurf durch die Änderungen die Zähne gezogen, so dass sie eine Ablehnung ankündigte. Bei Überhitzungssituationen des Marktes müsse man die Möglichkeit zu entsprechenden Reaktionen haben. Das gehe nicht, wenn von vier Instrumenten zwei gestrichen würden. Das Gesetz werde nicht die Wirkung zeigen, die es haben müsste. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als völlig unverständlich, wie die Koalition die Erfahrungen aus der Finanzkrise ignoriere. Ein Sprecher der Fraktion vermisste außerdem eine Regelung zu den Vorfälligkeitsentschädigungen.

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