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02.03.2017 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 119/2017

Strafrechtsreform eingebracht

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht in mehreren Punkten reformieren. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ (18/11272), dessen Entwurf sie jetzt in den Bundestag eingebracht hat, will die Regierung eine „Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung“ erreichen, wie sie schreibt. „Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht“ sollen beseitigt werden. Mit eingeflossen sind Vorschläge einer vom Bundesjustizminister eingesetzten Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens.

Zum einen stellt die Bundesregierung fest, die Justiz habe „im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken“. Deshalb schlägt sie vor, Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zuzulassen.

Im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, in dem „seit langem ein zunehmend hoher Organisationsgrad der Täter festzustellen“ sei, stellt die Bundesregierung fest, dass das Strafgesetzbuch derzeit „besonders schwere Fälle nicht ausreichend erfasst“. Deshalb soll der einschlägige Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs um zwei neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ergänzt werden, welche „an die Beschaffung von unrichtigen, nachgemachten oder verfälschten Belegen unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe bzw. an das bandenmäßige Vorhalten solcher Belege zum Zwecke der fortgesetzten Vorenthaltung von Beiträgen anknüpfen“.

Ein weiteres Problem erkennt die Bundesregierung im geltenden Richtervorbehalt für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe. Wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund des natürlichen Abbaus von Alkohol sieht sie hier „Anwendungsschwierigkeiten in der Justiz“. Sie schlägt daher vor, für bestimmte Straßenverkehrsdelikte die Anordnungskompetenz auf Staatsanwaltschaft und Polizei zu übertragen. Dadurch würden zudem die Gerichte entlastet. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Blutentnahme bleibe möglich.

Bei der für sinnvoll erachteten Praxis, Strafen wegen Drogendelikten zugunsten einer Drogentherapie zurückzustellen, sieht die Bundesregierung ein Problem aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser habe eine solche Zurückstellung für die Fälle ausgeschlossen, in denen eine weitere, nicht suchtbedingte Strafe zu verbüßen ist. Eine Gesetzesändung soll nun auch in solchen Fällen eine Zurückstellung ermöglichen.

Bei einem weiteren Änderungsvorschlag geht es um die Möglichkeit für Bewährungshelfer, wichtige Erkenntnisse über einen Verurteilten an die Polizei und andere staatliche Stellen weiterzuleiten. Eine solche Weitergabe sei oftmals „im Interesse einer effektiven Ausgestaltung der Strafvollstreckung und einer effizienten Gefahrenabwehr“, aber „derzeit noch nicht ausdrücklich im Gesetz verankert“. Dies soll nun nachgeholt werden.

Ein letzter Regelungsbereich betrifft den Schutz der Umwelt. National und international sei „ein deutlicher Anstieg von Wilderei und illegalen Entnahmen von gefährdeten Tieren sowie eine starke Zunahme illegalen Wildtierhandels zu beobachten“, schreibt die Bundesregierung. Eine EU-Richtlinie von 2008 verlange, „die grob fahrlässige Tötung und Zerstörung geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten strafrechtlich zu ahnden“. Deshalb soll nun „das leichtfertige Töten und Zerstören von streng geschützten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und von bestimmten besonders geschützten wildlebenden Vogelarten“ unter Strafe gestellt werden„.

Der Bundesrat, der zu einem Teil der vorgeschlagenen Änderungen bereits eigene Gesetzentwürfe eingebracht hatte, hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, welche die Bundesregierung allerdings überwiegend ablehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun am 9. März erstmals im Bundestag beraten werden.

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