+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.03.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Anhörung — hib 196/2017

Zustimmung zum Strahlenschutzgesetz

Berlin: (hib/EB) Experten befürworten mehrheitlich eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung im Bereich des Strahlenschutzes (18/11241), schlagen aber Nachbesserungen zu Detailregelungen vor. Ziel der Vorlage ist es laut Regierung, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. „Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes“ sollen mit der Novellierung auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang ist das Strahlenschutzrecht in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Maßnahmen bei radiologischen Notfällen behandelt seit 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz.

Christoph Coch vom „Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien“ lobte die Einführung von Fristen für die Genehmigung von medizinischen Forschungsvorhaben, die ionisierende Strahlung einsetzen. Das seien Fortschritte für den Patientenschutz sowie für die Forschung. Jedoch sollten die Fristen nicht wie vorgesehen als „Soll-Regelung“, sondern verbindlich festgeschrieben und den Regelungen des Arzneimittelrechts sowie des Medizinprodukterechts angepasst werden, forderte er.

Die Geologin Stephanie Hurst (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft) betonte, dass die Vorlage erstmals den Schutz vor dem Edelgas Radon umfassend regle. „Es ist davon auszugehen, dass ein Referenzwert von 300 Bq/m³ für die meisten Gebäude unter vertretbarem Aufwand erreichbar wäre“, sagte sie. Um den Radonschutz in die Praxis umzusetzen, sollte das Gesetz durch eine Informationskampagne flankiert werden, empfahl sie.

Ein eigenständiges Strahlenschutzgesetz schaffe stringente Regelungen und vermeide doppelte Arbeit bei, sagte Thomas Jung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Der überwiegende Anteil der Strahlenexposition stamme aus natürlichen Quellen und der Medizin. Die Novelle trage somit der tatsächlichen Strahlenexposition der Bevölkerung Rechnung, betonte Jung.

Dem schloss sich Joachim Breckow vom Institut für Medizinische Physik und Strahlenschutz (IMPS) der TH Mittelhessen (THM) an. „Grenzwerte spielen in der öffentlichen Debatte eine große Rolle, sind aber nur eine Säule des Strahlenschutzes“, betonte er. Der größte Teil der Maßnahmen im Strahlenschutz spiele sich weit unterhalb von Grenzwerten ab. Das Gesetz stärke die Prinzipien der „Optimierung“ und der Rechtfertigung„, die im Strahlenschutz unterhalb von Grenzwerten maßgeblich sei.

Heinz-W. Drotleff (TÜV NORD EnSys GmbH) forderte, dass der Gesetzgeber klare und detaillierte Regelungen für die Freigabe von Materialien beim Abbau kerntechnischer Anlagen formulieren solle. Laut § 68 der Gesetzentwurfs ist die Bundesregierung ermächtigt, die Freigabe radioaktiver Stoffe in einer Verordnung zu regeln.

Kritisch äußerte sich Wolfgang Hoffmann vom “Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland „ (BUND). “Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher„, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.

Marginalspalte