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18.05.2017 Menschenrechte — Ausschuss — hib 321/2017

Kontroverse um Menschenrechtsbericht

Berlin: (hib/AHE) Der Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland (18/10615) und der Jahresbericht 2015 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) (18/10616) werden von den Fraktionen im Bundestag kontrovers beurteilt. In einem Gespräch des Ausschusses für Menschenrechte mit Vertretern des Instituts ging es am Mittwoch vor allem um den Schwerpunkt des Berichts zu Flucht und Migration im Berichtszeitraum von Anfang 2015 bis Mitte 2016. DIMR-Direktorin Beate Rudolf hob hervor, dass Deutschland mit dem Zuzug von Hunderttausenden vor der größten menschenrechtlichen Herausforderung gestanden habe und auf „bewundernswerte Weise“ gehandelt habe, um Menschen Schutz zu gewähren. Rudolf begrüßte, dass es seit 2015 eine gesetzliche Grundlage für Rechtsstellung und Aufgaben DIMR gebe: Zweck der damit eingeführten jährlichen Berichtspflicht zur Menschenrechtslage in Deutschland sei die „kontinuierliche Selbstkontrolle staatlichen Handelns“ und somit ein „Gebot der Rechtsstaatlichkeit“.

Ein Vertreter der Unionsfraktion kritisierte, dass das Institut mit dem Bericht und dessen Schwerpunktsetzung politische Bewertungen vornehme, die dem gesetzlichen Auftrag nicht entsprechen würden: So werbe das Institut im Bericht ohne die gebotene „Trennschärfe“ für eine „menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik“. Asylpolitik sei ein zentrales Aufgabenfeld für ein Menschenrechtsinstitut, Migration aber sei kein Menschenrecht. Inwieweit Deutschland ein Einwanderungsland sei oder sein solle, könne politisch debattiert werden, diese Frage sollte aber nicht als „politisch Gewolltes“ oder Forderung Teil des Menschenrechtsberichts sein.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sprach hingegen von einer „hervorragenden Arbeit“ des Instituts. Es sei im Sinne des Prinzips der Selbstkritik politischen Handelns „richtig, dass das DIMR selbst entscheidet, worüber es berichtet“. Im Übrigen seien unabhängig von der politischen Bewertung menschenrechtliche Standards bei der Behandlung von Migranten einzuhalten.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass für Migranten auch ohne Recht auf Zuwanderung die Menschenrechte zu gelten hätten. Die „einseitige Darstellung“ der Union schade dem Kampf für die Menschenrechte. Wenn es um diese hierzulande besser bestellt sei als etwa in Nordkorea, dann heiße das noch lange nicht, „sich auf die faule Haut zu legen“ und sich nicht etwa anzuhören, was das DIMR und „was andere Länder uns ins Stammbuch schreiben“.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke merkte an, dass es im Europarat regelmäßig Kritik an der Bundesrepublik gebe - zum „Racial Profiling“ durch Sicherheitsbehörden oder etwa zu rassistischen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. Der „hervorragende“ Bericht des DIMR beleuchte insbesondere die Lage verletzlicher Gruppen wie unbegleitete Minderjährige unter den Flüchtlingen.

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