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29.05.2017 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 335/2017

Begrenzung des Mietanstiegs

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung zieht eine positive Bilanz ihrer Politik zur Begrenzung des Mietanstiegs. Dies geht aus ihrer Antwort (18/12447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12224) mit dem Titel „Zwei Jahre Mietpreisbremse“ hervor. Sie habe „mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbauoffensive wichtige Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum und gegen steigende Mieten gesetzt“, schreibt die Regierung. Mit mehr als 370.000 genehmigten Wohnungen im Jahr 2016 und voraussichtlich mehr als einer Million fertiggestellten Wohnungen in dieser Legislaturperiode sei „die Trendwende auf dem Wohnungsmarkt geschafft“ Die Fertigstellungen hätten sich gegenüber 2006 mehr als verdoppelt. Zudem sei das Wohngeld in dieser Legislaturperiode an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst worden.

Zur Mietpreisbremse selbst enthält sich die Bundesregierung in ihrer Antwort einer Bewertung. Das Instrument, über dessen Einsatz Länder und Kommunen entscheiden, sei bis Ende 2016 in 313 Gemeinden eingeführt worden. Aus den Angaben zur Mietpreisentwicklung in Deutschland - also in Gemeinden mit und ohne Mietpreisbremse - geht hervor, dass die Angebotsmieten im Wohnungsbestand in den sechs Quartalen nach Einführung der Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 schneller gestiegen sind als in den sechs Quartalen zuvor.

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