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31.05.2017 Inneres — Gesetzentwurf — hib 351/2017

Ausbildungsduldung im Aufenthaltsgesetz

Berlin: (hib/STO) Mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sicherstellen, dass die in dem Gesetz geregelte Ausbildungsduldung „im Sinne des Gesetzgebers bundesweit einheitlich angewandt wird“. Wie die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/12546) ausführt, wurde die sogenannte „3+2-Regelung“ - also die Duldung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre anschließender Beschäftigung - als Teil des Integrationsgesetzes beschlossen, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Die Ausbildungsduldung habe mehr Rechtssicherheit für geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bringen sollen.

„Anders als zuvor sollte eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt und so verhindert werden, dass Geflüchtete weiterhin während ihrer Ausbildung abgeschoben werden können und sowohl ihr persönliches Engagement als auch das der Betriebe umsonst war“, heißt es in der Vorlage weiter. Eine unklare Formulierung im Gesetzestext eröffne jedoch „erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubildende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz gültigem Ausbildungsvertrag nach wie vor abgeschoben werden“. Das habe die ausbildenden Betriebe stark verunsichert und könne in der Folge dazu führen, dass Unternehmen künftig davor zurückschrecken, Asylbewerber oder Geduldete auszubilden.

Daher soll dem Entwurf zufolge ein Halbsatz aus dem Gesetzestext gestrichen werden, „der in der Praxis eine zu restriktive Auslegung der Regelung zuließ“. Damit soll laut Fraktion „Rechtssicherheit für Auszubildende und ausbildende Betriebe geschaffen“ werden.

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