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19.06.2017 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 373/2017

Bericht zur Extremismusprävention

Berlin: (hib/ROL) Extremistische Einstellungen und Verhaltensweisen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in erheblichem Ausmaß vorhanden und stellen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Um dem Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischen Extremismus entgegen zu treten, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und zur Extremismusprävention in den Bundesprogrammen von rund 35 Millionen Euro auf circa 115 Millionen Euro verdreifacht, heißt es in der Unterrichtung (18/12743). 2013 hatte der Bundestag einen Bericht über die Evaluation der Bundesprogramme zur „Extremismusbekämpfung“ beschlossen, der nun vorliegt. Die Gewährung der Sicherheit in Deutschland und die Durchsetzung des Rechtsstaats sei genauso wichtig, wie eine proaktive Demokratieförderung und eine gute Präventionsarchitektur, betont die Bundesregierung.

Der islamistische Extremismus stelle in letzter Zeit die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb ressortübergreifend unter Einhaltung der föderalen Zuständigkeiten entlang der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ und aufbauend auf zahlreiche bestehende Maßnahmen ein nachhaltiges nationales Präventionsprogramm gegen den islamistischen Extremismus mit weiteren Schwerpunkten durchführen. Es soll die bestehenden Bundesprogramme ergänzen und unterstützen, aber auch darüber hinaus gehende Ansätze enthalten.

Mit dem am 01.01.2015 als Nachfolgeprogramm von „TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN“ sowie „INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“ initiierten Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verstärkt die Demokratieförderung in den Blick genommen, gleichzeitig aber auch dezidiert auf die besonderen Herausforderungen durch Rechtsextremismus, extremistischen Islamismus, linke Militanz und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit reagiert. Bei der Entwicklung des Programms sei besonders die unterschätzten Gefahren rechtsextremer Orientierungen und Handlungen berücksichtigt worden. Auch für die Zukunft werde eine noch intensivere und wirkungsvollere Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus als notwendig sein.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) sieht sich in der besonderen Verantwortung, Kriminalität, Gewalt und Extremismus weit im Vorfeld ihres Entstehens durch breite universelle Förderung demokratischer Strukturen und systematische Prävention den Nährboden zu entziehen. Vor diesem Hintergrund fördere das BMI im Einvernehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer bereits seit 2010 mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte im ländlichen oder strukturschwachen Raum, die sich einsetzen für eine selbstbewusste, lebendige und demokratische Kultur des Gemeinwesens, in der extremistische und verfassungsfeindliche Strukturen keinen Platz finden. Im Mittelpunkt des Programms stehen dabei Aktive und ehrenamtlich Engagierte in überregional tätigen Vereinen und Verbänden. Diese Vereine und Verbände, insbesondere im Bereich des organisierten Sports, der Freiwilligen Feuerwehr, des THW und anderer Helferorganisationen, stellen eine entscheidende tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar.

Die Bundesregierung formuliert den Anspruch, dass die Bundesprogramme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung stets in der Lage sein sollten, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und damit umzugehen, wie etwa mit den hohen Migrationsbewegungen im Sommer 2015. Die Programme „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wie auch „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hätten diese Herausforderung angenommen; kurzfristig seien beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung der Willkommenskultur, zur Konfliktmoderation in Sozialräumen sowie zur Radikalisierungsprävention von gefährdeten Jugendlichen in die Förderung aufgenommen worden. Die Förderung bewährter Strukturen wie die Opferberatungsstellen oder die Mobile Beratung sei in allen Bundesländern ausgeweitet und finanziell gestärkt worden. Damit sei die Bundesregierung den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses in weiten Teilen gefolgt. Der in dieser Legislaturperiode verstärkte Austausch zwischen den beiden Bundesprogrammen „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Demokratie leben!“ werde im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung weiter intensiviert werden. Einen ersten Auftakt zur Zusammenarbeit der Träger, Verbände und Vereine in den Programmen sei der Demokratiekongress „Zukunft gemeinsam gestalten“, der vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam im November 2016 ausgerichtet worden sei. Darüber hinaus tage seit dieser Legislaturperiode die Interministerielle Arbeitsgruppe „Extremismusprävention und Demokratieförderung“ und stelle damit den regelmäßigen, ressortübergreifenden Austausch zu Fragen der Demokratieförderung und Extremismusprävention sicher. So sollen Doppelstrukturen verhindert und die Zusammenarbeit gestärkt werden.

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