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22.09.2017 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 524/2017

Förderung strukturschwacher Gegenden

Berlin: (hib/PEZ) Strukturschwache Regionen sollen möglichst bald in der kommenden Legislaturperiode erfahren können, welche Förderprogramme mit welcher Ausstattung und entsprechenden Konditionen für sie in Frage kommen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten „Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020“ hervor (18/13590). So heißt es darin etwa, die Finanzausstattung für das gesamtdeutsche Fördersystem nach 2019 solle frühzeitig „in einem sinnvollen, im Rahmen einer gesamthaften Bewertung zu rechtfertigenden Umfang vereinbart werden“.

Ziel sei es, diesen und weitere Eckpunkte - wie etwa eine effiziente Erfolgskontrolle der Maßnahmen - bis 2019 abzuschließen. Dann endet der Solidarpakt II, ab 2020 beginnt eine neue Förderperiode, für die die betroffenen Regionen planen können sollten. Die Bundesregierung möchte eine „konzeptionelle Klammer“ entwerfen, die Aktivitäten rund um das Fördern strukturschwacher Gegenden bündelt und strategisch ausrichtet.

Grundsätzlich geht die Bundesregierung auf Basis verschiedener Gutachten und Einschätzungen davon aus, dass als strukturschwach eingeschätzte Regionen noch längere Zeit Unterstützung brauchen. Ein völliges Angleichen von Lebensverhältnissen sei schon deswegen unwahrscheinlich, weil starke Gegenden zum Beispiel bei Innovationskraft und Fachkräfteattraktivität Vorteile haben, die schwer auszugleichen sind. Ziel müsse es gleichwohl sein, Standortnachteile so weit wie möglich auszugleichen und auszuloten, wo die Wachstumspotenziale schwacher Regionen liegen und wie sie gehoben werden können. Diese Aufgabe drängt auch wegen Alterungs- und Abwanderungsprozessen, die tendenziell bestehende regionale Ungleichgewichte verschärfen.

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