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05.10.2017 Inneres — Anhörung — hib 536/2017

Erstmals öffentliche Anhörung im PKGr

Berlin: (hib/STO) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat am Donnerstag erstmals in seiner Geschichte in einer öffentlichen Anhörung Fragen zur Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes erörtert. Dabei stellten sich die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst„ (BAMAD), Christof Gramm, den Fragen der PKGr-Mitglieder. Das im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Gesetz “zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes„ sieht unter anderem vor, dass das PKGr jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes vornimmt.

Maaßen mahnte in der Anhörung, die Sicherheitsbehörden angemessen aufzustellen, um den Herausforderungen einer komplexer gewordenen Sicherheitslage begegnen zu können. Als derzeit größte Bedrohung bewertete er den islamistischen Terrorismus. Zeitgleich müsse man auch einen “Anstieg von gewaltbereitem Rechtsterrorismus, Linksextremismus sowie die Bedrohung durch Cyber-Angriffen und Spionage„ feststellen.

Der BfV-Präsident unterstrich, dass Ausstattung und Befugnisse der Sicherheitsbehörden an die Sicherheitslage angepasst sein müssten. In den vergangenen Jahren seien bedeutsame Maßnahmen ergriffen worden, um die Sicherheitsbehörden zu stärken, doch werde dabei nach seinem Eindruck “teilweise sehr stark in Richtung Strafverfolgungsbehörden„ geschaut. Aus seiner Sicht müsse es mehr noch darum gehen, Anschläge möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu verhindern. Dies betreffe hauptsächlich den Aufgabenbereich der Nachrichtendienste. Der Gesetzgeber dürfe daher “bei neuen Werkzeugen für die Strafverfolgungsbehörden„ die Nachrichtendienste nicht vergessen. Sie brauchten “einen vollen Werkzeugkasten„ und müssten “zeitgemäße und lageangepasste Befugnisse„ erhalten. Wichtig sei, “das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Schutz vor Terrorismus nicht statisch und schon gar nicht dogmatisch zu sehen„, sondern jeweils entsprechend der Sicherheitslage auszutarieren.

Kahl hob hervor, dass die Nachrichtendienste aktuell vor großen Herausforderungen stünden, “wenn nicht gar vor den größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte„. Dabei könnten die Bedrohungen für Deutschland “nur durch ein Miteinander der Sicherheitsbehörden erkannt, analysiert und abgewehrt werden„.

Der BND-Präsident verwies darauf, dass sich die technischen Möglichkeiten insbesondere bei der Kommunikation und der Datenverarbeitung “in immer kürzeren Intervallen„ veränderten. Mit dieser Entwicklung müssten die Dienste Schritt halten. Sie müssten ihre Fähigkeiten und Defizite “immer wieder neu und schonungslos herausarbeiten„. Wenn sie wüssten, wo sie besser werden müssten, bräuchten sie die Hilfe des Parlaments “in Form von Haushaltsmitteln, von Stellen, von Programmen, mit denen wir uns fit für die Zukunft machen können„. Dabei könne man auf einer soliden Grundlage aufsetzen.

Gramm warb für einen “kritischen Blick auf die Handlungsgrundlagen der Nachrichtendienste„. Schon ein Blick auf die Bundesländer zeige, dass “stark unterschiedliche Gesetze„ in Teilen die Zusammenarbeit der Dienste erschwerten und nur bedingt eine Vergleichbarkeit der Sicherheitsstandards zuließen. Dies gelte etwa für den Informationsfluss, aber auch für die Informationsgewinnung. Eine effektive Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden erfordere insbesondere im Bereich des gewaltbereiten Extremismus einen “harmonisierten Rechtsrahmen mit wirksamen Befugnissen„.

Dabei sollten gerade Sicherheitsgesetze und insbesondere die Gesetze über die Nachrichtendienste verständlich und auch für Nichtjuristen nachvollziehbar sein, fügte der BAMAD-Präsident hinzu. Er verwies darauf, dass sich die nachrichtendienstlichen Fachterminologie “nicht immer durch eine Gemeinsamkeit des Sprachgebrauchs„ auszeichne. Hier arbeite man einer Vereinheitlichung und Präzisierung. Dies leiste einen Beitrag zu “einer Harmonisierung des Handlungsrahmens„ für die Nachrichtendienste des Bundes und darüber hinaus für gesamten Verfassungsschutzverbund.

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