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29.11.2017 Hauptausschuss — Antrag — hib 574/2017

Entlastung freiwillig Versicherter verlangt

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert eine Entlastung von geringverdienenden Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rund sechs Millionen Beitragszahler seien in der GKV freiwillig versichert, sie könnten sich also auch privat versichern. Für diese Gruppe gelte mit dem Mindestbeitrag eine Sonderreglung, heißt es in einem Antrag (19/102) der Fraktion Die Linke.

Bei Selbstständigen werde grundsätzlich angenommen, dass sie ein fiktives Einkommen in Höhe von 4.425 Euro im Monat erzielten, wovon dann die Beiträge abgeführt werden müssten. Bei einem niedrigeren Einkommen könne der Schwellenwert auf rund 2.283 Euro abgesenkt werden. Nur unter sehr engen Voraussetzungen könne das fiktive Einkommen auf bis zu rund 1.522 Euro gesenkt werden. Hunderttausende Selbstständige hätten tatsächlich aber ein deutlich geringeres Einkommen.

Zur Gruppe der freiwillig Versicherten gehörten auch Rentner, die nicht die Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner erfüllten sowie Studenten über 29 Jahre oder nach dem 14. Fachsemester. Für sie werde ein Mindesteinkommen von 1.015 Euro angenommen, das viele Betroffene nicht erreichten. Im Ergebnis zahlten die Versicherten wegen der Mindestbeiträge einen teils deutlich höheren Beitragssatz, als dies ihrem Einkommen entspreche.

Die Fraktion fordert nun, die Mindestbeitragsbemessung für hauptberuflich Selbstständige sowie die allgemeine Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Bei höheren Einkommen sollten einkommensabhängige Beiträge gelten. Zudem sollten all jene Beitragsschulden erlassen werden, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Mindestbeiträgen entstanden sind.

Für Studenten sollte der Beitragssatz so angepasst werden, dass die Beitragshöhe inklusive Zusatzbeitrag auf das neue Niveau der freiwilligen Versicherung abgesenkt werde.

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