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14.06.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 413/2018

AfD lehnt EU-Grenzwerte für CO2 ab

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion lehnt den von der EU-Kommission ab 2020 für neuzugelassene Pkw festgelegten Grenzwert bei den CO2-Emissionen ab. In einem Antrag (19/2688), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, „den CO2-Grenzwert pro Kilometer für neu zugelassene Pkw mit der Europäischen Union neu zu verhandeln“. Der geplante Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer sei aus heutiger Sicht „technisch nicht möglich“, schreiben die Abgeordneten und fordern, den neuen Grenzwert, ab dem Strafzahlungen fällig werden, auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu legen.

Zur Begründung führt die AfD das Beispiel eines Opel Astra 1.4 Benzin mit 5-Gang Getriebe an. Der Verbrauch liege je nach Ausstattung entsprechend dem NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) bei 5,4 bis 5,5 Litern auf 100 Kilometer. Die CO2-Emissionen würden 124 bis 128 Gramm pro Kilometer betragen. Die Werksangaben nach dem seit 2017 angewandten WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures) - der sich näher am Realverbrauch orientieren soll, aber ebenso wie der NEFZ-Wert auf dem Prüfstand ermittelt wird - beliefen sich je nach Ausstattung auf 5,4 bis 9,0 Liter auf 100 Kilometer und 124 bis 209 Gramm CO2 pro Kilometer.

„Um die geforderten Werte für ein Fahrzeug der Kompaktklasse zu erreichen, müssten die thermodynamischen Wirkungsgrade nahezu verdoppelt werden“, heißt es in der Vorlage. Dies könne auch mittelfristig als unrealistisch eingestuft werden.

Berücksichtige man die Strafzahlung von 95 Euro je Gramm über dem Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer, beträgt die Strafzahlung laut dem Antrag für den oben genannten Kompaktwagen je nach Ausstattung zwischen 2.840 und 10.800 Euro. Dies stelle für den Endkunden eine „systematisch herbeigeführte und ungerechtfertigte Zwangsverteuerung der mineralölgetriebenen Automobile dar“.

Analysiere man die Preise für Elektromobile, könne man davon ausgehen, dass Kompaktwagen mit Batterien in akzeptablen Reichweiten (mehr als 350 Kilometer) mittelfristig breiten Bevölkerungsschichten nicht zugänglich sein werden, heißt es weiter. Der sich daraus ergebende „zwangsläufige Verlust der günstigen Mobilität“ werde von der AfD-Fraktion entschieden abgelehnt, schreiben die Abgeordneten.

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