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15.06.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 419/2018

Vorgänge in Bremer Bamf-Außenstelle

Berlin: (hib/STO) Um die Arbeit in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2483) vom 28. Mai dieses Jahres auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1962). Darin schreibt die Bundesregierung auf die Frage, wie viele Asylanträge von der Bremer Außenstelle ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen positiv beschieden wurden, dass dazu aufgrund laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen aktuell keine Antwort gegeben werden könne.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat nach ihrem Kenntnisstand die Bremer Bamf-Außenstelle auch Verfahren außerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit bearbeitet. Auch sei nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die Anerkennungsquote in der Bremer Außenstelle höher als in anderen Außenstellen gewesen. Im November 2017 sei das Forschungszentrum des Bamf beauftragt worden, eine wissenschaftliche Analyse der Unterschiede in der Asylentscheidungspraxis zwischen den Außenstellen und Ankunftszentren des Bundesamtes durchzuführen.

Aufgrund der Feststellungen der Internen Revision des Bamf vom 19. Dezember 2017 sei als unmittelbare Reaktion das bestehende Qualitätssicherungskonzept angepasst worden, heißt es in der Vorlage weiter. Unter anderem sei das fortlaufende Monitoring der Schutzquoten und ihrer Entwicklung zu einer „prioritären Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung erhoben“ worden. Zudem sei angeordnet, dass eine Prüfung der Außenstellen erfolgt, in denen die Schutzquoten mehr als zehn Prozentpunkte von einer Referenzschutzquote abweichen.

Auf die Frage, ob sich unter den Personen mit bewilligten Asylanträgen sogenannte Gefährder oder „relevante Personen“ befanden, legt die Bundesregierung dar, das im Rahmen der Überprüfung durch die Interne Revision des Bamf bereits ein Sicherheitsabgleich der dabei untersuchten 4.568 Verfahren veranlasst worden sei. Diese Überprüfung des Bamf habe keine Hinweise darauf ergeben, dass sich ein „Gefährder“ oder eine „relevante Person“ hierunter befunden hat.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sind alle von der Internen Revision des Bamf geprüften 4.568 Verfahren Gegenstand von „Rücknahme-/Widerrufsprüfungen“. In deren Rahmen fänden derzeit erneute Abgleiche mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden statt.

Den Angaben zufolge prüft das Bamf derzeit außerdem noch weitere zirka 18.000 in der Bremer Außenstelle seit dem Jahr 2000 positiv entschiedene Verfahren. Auch diese Verfahren würden erneut mit den Datenbanken des Bundeskriminalamts (BKA) abgeglichen.

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