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04.06.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 365/2018

Sanktionssystem auf dem Prüfstand

Berlin: (hib/CHE) Das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II (ALG II) sollte überarbeitet werden. Auf diesen Minimalkonsens lassen sich die Expertenäußerungen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am heutigen Montag reduzieren. Von diesem ausgehend, bewegten sich die Vorschläge jedoch von einer stärkeren Flexibilisierung des Systems bis hin zu seiner kompletten Abschaffung. Die Kritik an den oft standardisierten Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen kam von fast allen Seiten, ebenso wie die Forderung nach einer besseren Vermittlungstätigkeit durch die Jobcenter.

Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/103) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/1711). Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im ALG-II-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der ALG-II-Beziehenden zu verbessern.

Grundsätzlich positiv bewerteten die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Landkreistag und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft das Sanktionssystem. So betonte Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, das Prinzip des Förderns und Forderns habe noch immer Gültigkeit und Sanktionen seien unentbehrlich, um eine schnelle Integration der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Markus Mempel vom Landkreistag nannte sie ebenfalls ein „wichtiges Hilfsmittel“, ohne das viele Leistungsberechtigte nicht erreicht würden. Eine vollkommene Abschaffung sei „schwierig“, wenn man ein System aufrechterhalten wolle, das auf Pflichtverletzungen reagieren will, sagte Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Er verwies zugleich darauf, dass ein vereinfachtes Sanktionsrecht auch dadurch erreicht werden könne, dass man die verschärften Sonderregeln für unter 25-Jährige abschafft. Diesem Gedanken stimmte auch Markus Mempel zu. Er betonte darüber hinaus, dass die Jobcenter unbedingt mehr Kapazitäten bräuchten, um sich auf ihre Vermittlungsaufgabe zu konzentrieren. Jan Dannenbring kritisierte, dass es nicht sein könne, dass Leistungsbescheide mit bis zu 100 Seiten verschickt würden. Die Vermittler müssten dringend von bürokratischen Lasten befreit werden, forderte er.

Deutliche Kritik an den Sanktionen kam dagegen unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vom Deutschen Caritasverband. Eine bessere Beratungspraxis würde das Sanktionssystem sogar überflüssig machen, prognostizierte deren Vertreterin Birgit Fix. Derzeit würden die Eingliederungsvereinbarungen häufig mit standardisiertem Muster verschickt. Wichtig sei aber, dass diese wirklich „gemeinsam vereinbart“ werde. Doch dafür reichten die Kapazitäten der Jobcenter derzeit nicht aus, so Fix. Martin Künkler vom DGB kritisierte: „Die Eingliederungsvereinbarungen werden den Leistungsempfängern oft einseitig aufoktroyiert. Nötig ist aber eine Vereinbarung auf Augenhöhe.“ Rahel Schwarz betonte für den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, dass gesonderte Regeln für unter 25-Jährige gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen und nicht zu deren besseren Integration in den Arbeitsmarkt beitragen. Das Gegenteil sei der Fall, viele Jugendliche würden dadurch den Kontakt zum Jobcenter komplett verweigern. Für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bezeichnete Tina Hofmann die Sanktionen als „unverhältnismäßiges Regelwerk“. Es gebe bessere Alternativen, um eine Kooperation zu erreichen, betonte sie ebenso wie Expertin Birgit Fix.

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