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14.06.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 416/2018

„Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet“

Berlin: (hib/ROL) Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5 GG geschützt und nicht verhandelbar. Die Bundesregierung sieht keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit und setzt sich für eine offene und pluralistische Debatten- und Streitkultur an deutschen Hochschulen ein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2533) auf die Kleine Anfrage der AfD (19/2216), die die Wissenschaftsfreiheit gefährdet sieht, da an den „Universitäten ein Klima der Repression und Einschüchterung“ herrsche, „das selbsternannte Wächter sogenannter politischer Korrektheit schüren, das wissenschaftliche Diskurse erschwert und verhindert“.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass Wissenschaft nach einer Definition des Bundesverfassungsgerichts „jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch der Wahrheitsermittlung anzusehen ist“ (BVerfGE 35, 79). In diesem Kontext seien daher nicht „Meinungen“ zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen geschützt, sondern wissenschaftliche Ergebnisse, Thesen und Argumente. Geschützt seien Wissenschaftler und ihre Tätigkeiten in Forschung und Lehre, sofern sie der Verknüpfung mit der Forschung des Lehrenden entspringen.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie die Ansicht des Deutschen Hochschulverbandes teilt, dass die Universität als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ein Ort des freien und offenen Austauschs sein soll. Unkonventionelle Argumente und konkurrierende Hypothesen müssten ihren Platz an Forschungseinrichtungen haben. Differenzen, die zu Andersdenkenden bestünden, seien im argumentativen Diskurs auszutragen, die Antwort auf gegebenenfalls einseitige Rede sei die Gegenrede. Auch dies sei Methode der Wissenschaft. Der Bundesregierung lägen keine Analysen vor, die eine Vermehrung von Angriffen auf die Freiheit der Durchführung von Forschung und Lehre belegen.

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