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28.06.2018 Haushalt — Antrag — hib 471/2018

Wieder Geld für Griechenland

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen hat die Freigabe von 15 Milliarden Euro für Griechenland und weitere Maßnahmen zur Entlastung des Landes beantragt. In einem Antrag (19/2961), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, heißt es, dies sei die letzte Tranche des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Ein zustimmender Beschluss des Bundestages würde es dem Vertreter der Bundesregierung ermöglichen, der Änderung der Finanzhilfevereinbarung in den europäischen Gremien zuzustimmen. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass alle Institutionen die Umsetzung von 88 Maßnahmen durch Griechenland bestätigt hätten. Auf dieser Basis werde die Freigabe der nächsten Tranche empfohlen. Damit erreicht das vom ESM freigegebene Programmvolumen 61,9 Milliarden Euro.

Von der freizugebenden Tranche in Höhe von 15 Milliarden Euro sollten 5,5 Milliarden Euro zur Deckung des griechischen Schuldenbedarfs und 9,5 Milliarden Euro zum Aufbau eines Liquiditätspuffers des griechischen Staates beitragen. Mit dem Liquiditätspuffer soll die Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt unterstützt werden.

Als weitere Maßnahme für Griechenland ist eine Rücknahme von Zinsaufschlägen für Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) vorgesehen. Voraussetzung ist, dass Griechenland seine Zusicherungen für die „Nachprogrammphase“ umsetzt, die von den Institutionen überwacht wird. Die Kosten werden mit jährlich 220 bis 230 Millionen Euro angegeben. Im Zusammenhang mit griechischen Anleihen entstandene Zentralbankgewinne sollen bis 2022 an Griechenland ausgezahlt werden. Es handelt sich nach Angaben der Regierung um 1,8 Milliarden Euro, davon 532 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.

Bei den vom EFSF gewährten Krediten an Griechenland sollen zudem die Laufzeiten verlängert, Zinsen gestundet und Rückzahlungen verschoben werden. Dadurch werde sich die durchschnittliche Laufzeit der EFSF-Kredite von derzeit 32,5 Jahren auf 42,5 Jahre verlängern. Der Beginn der Tilgungen werde von 2023 auf 2033 verschoben. Die Zinsstundung werde bis 2032 verlängert. Das Volumen der bisher gestundeten Zinsen beträgt 5,5 Milliarden Euro und soll sich bis in den kommenden zehn Jahren um 34 Milliarden Euro erhöhen. Die Regierung erklärt, sie befürworte diese Maßnahme, um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu sichern.

Zur Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) heißt es, der IWF habe die vorgesehenen Maßnahmen begrüßt. Sie würden die mittelfristige Schuldentragfähigkeit verbessern. Und der IWF bleibe weiterhin mit Krediten in Höhe von zehn Milliarden Euro in Griechenland engagiert. „Eine weitere Auszahlung des IWF ist finanziell nicht notwendig und nicht mehr vorgesehen“, heißt es in dem Antrag der Bundesregierung.

Zur Lage in Griechenland selbst erklärt die Bundesregierung, das Land habe den Zeitraum des ESM-Programms genutzt, um seinen Haushalt zu konsolidieren. Das Ziel, im Staatshaushalt bei Programmende (2018) zu einem Primärüberschuss (Saldo ohne Zinsausgaben) von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu kommen, sei bereits zwei Jahre früher erreicht worden. Die Haushaltsdisziplin müsse aber noch lange nach Programmende eingehalten werden. Positiv hervorgehoben werden Wirtschaftswachstum und Privatisierungserfolge. Auch der Anteil notleidender Kredite der Banken sei leicht gesunken. Die Quote habe Ende März 48,5 Prozent betragen.

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