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17.07.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 526/2018

Entsorgung von Batterien aus Elektroautos

Berlin: (hib/PK) Altbatterien von Elektroautos können nach Angaben der Bundesregierung nachhaltig entsorgt oder wiederverwertet werden. Die Entsorgung von Altbatterien werde durch das Batteriegesetz geregelt. Demnach stehe bereits ein etabliertes System zur Rückgabe und Behandlung auch von Batterien aus Elektrofahrzeugen zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/3342) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2788) der FDP-Fraktion.

Hersteller von Industriebatterien seien verpflichtet, den Vertreibern für zurückgenommene und den Behandlungseinrichtungen für dort anfallende Batterien eine kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anzubieten. Eine Beseitigung durch Verbrennung und Deponierung sei verboten.

Für Elektrofahrzeuge würden in der Regel Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt. Um die darin enthaltenen Wertstoffe wiederzugewinnen, seien Recyclingverfahren entwickelt worden. Wenn also Batterien aus Elektrofahrzeugen künftig in großen Mengen zur Entsorgung anfielen, seien bereits entwickelte Verfahren verfügbar. Zudem würden Möglichkeiten einer Nachnutzung von ausrangierten Traktionsbatterien als stationäre Energiespeicher untersucht und teilweise auch schon in Projekten umgesetzt.

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