+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.08.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 586/2018

Herabgestürzte Flugzeugteile

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung sind weder Fälle bekannt, bei denen seit dem Jahr 2008 durch herabgestürzte Flugzeugteile Siedlungsgebiete betroffen waren, noch Fälle, die Unfälle mit schweren oder tödlichen Verletzungen zur Folge hatten. So heißt es in der Antwort (19/3612) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3230). Insgesamt gab es der Antwort zufolge im Bereich der zivilen Luftfahrt 57 dokumentierte Fälle herabgestürzter Luftfahrzeugteile im Bundesgebiet. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) habe zehn Ereignisse untersucht. Davon sei ein Ereignis als Unfall, drei Ereignisse als schwere Störungen und sechs Ereignisse als Störungen gewertet worden.

Wie die Regierung weiter schreibt, sind im Bereich der militärischen Luftfahrt seit 2008 351 Zwischenfälle registriert worden. Unfälle mit schweren oder tödlichen Verletzungen in Verbindung mit herabstürzenden Luftfahrzeugteilen seien im angegebenen Betrachtungszeitraum nicht registriert, ebenso wenig schwere Störungen, die beinahe zu Unfällen mit Personenschaden geführt hätten.

Die Art der verlorenen Teile umfasst laut der Antwort ein breites Spektrum, darunter Abdeckungen, Teile von Landeklappen, Reifenteile oder Schrauben. Für nicht von der BFU untersuchte Fälle könnten anhand des Datenbestandes keine detaillierten Aussagen zu Material, Gewicht und Abmessungen gegeben werden, teilt die Bundesregierung mit. In der militärischen Luftfahrt sei es in wenigen Fällen zum Verlust von relativ großen Teilen, in einem Fall von zwei Außentreibstofftanks, gekommen, heißt es weiter.

Einer der Antwort beigefügten tabellarischen Aufstellung ist zu entnehmen, dass im Jahr 2015 eine 1,5 mal 4 Meter große und zwölf Kilogramm schwere Triebwerksverkleidung herabgestürzt ist. Zehn Kilogramm wogen der Vorlage zufolge ein im Jahr 2010 herabgestürzter 6 mal 1 Meter großer Zusatztank und eine 2014 herabgestürzte 4,5 mal 1 Meter große Landeklappe.

Die Regierung teilt außerdem mit, dass sich die gemeldeten Fälle in der zivilen Luftfahrt auf über 30 Flugzeugmodelle beziehen würden, darunter 15 Ereignisse mit Flugzeugen der Airbus A320-Familie, neun Ereignisse mit Boeing 767, sechs Ereignisse mit EUROCOPTER EC-135 und jeweils vier Ereignisse mit Boeing 737 und 757. Weiterhin lägen je zwei Ereignisse mit Airbus A340 und A380 sowie DHC8 und BK117 vor. Diese wiederholten Vorfälle seien in Relation zur Gesamtzahl der Betriebsstunden des jeweiligen Luftfahrzeugtyps zu sehen, „sodass sich keine signifikante Häufung von Fällen bestimmter Flugzeugtypen und - soweit entsprechende Daten vorliegen - auch nicht in Bezug auf bestimmte Teile und andere Faktoren feststellen lässt“, heißt es in der Antwort.

Marginalspalte