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27.09.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 714/2018

Fortführung des Hochschulpaktes 2020

Berlin: (hib/ROL) Der Bund muss ein verlässlicher Partner der Hochschulen sein. Deshalb soll er Ländern auch nach dem Hochschulpakt 2020 die Beteiligung an der Finanzierung des Hochschulsystems auf dem bestehenden Niveau zusichern. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/4545) auf, auf Basis des Artikels 91b GG mit den Ländern eine auf Dauer angelegte Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakt 2020 zu verhandeln, die eine Verstetigung der Bundesmittel auf dem bestehenden Niveau vorsieht. Dabei soll eine erhöhte Finanzierungsbeteiligung der Länder angestrebt werden. Um Spielräume des Haushaltsgesetzgebers zu erhalten und die Länder im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe stärker an der Finanzierung der Hochschulen zu beteiligen, sollen nach Ansicht der FDP die Mittel nominell, also ohne automatische Dynamisierung, verstetigt werden. Eine Evaluation der Höhe der Mittelzuweisungen soll spätestens nach fünf Jahren erfolgen.

Zum Ende des Jahres 2020 läuft mit dem Hochschulpakt 2020 das umfassendste gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor aus. In den drei Programmphasen seit 2007 werden Bund und Länder über die Gesamtlaufzeit bis 2023 zusammen voraussichtlich 38,5 Milliarden Euro bereitgestellt haben. Der Bund trägt daran mit voraussichtlich 20,2 Milliarden Euro den größten Teil der Finanzierung. Dafür haben die Hochschulen in den ersten beiden Programmphasen bis 2015 rund 900.000 zusätzliche Studienanfänger im Vergleich zum Referenzjahr 2005 aufgenommen.

Nach dem anfänglichen Ziel des schnellen Aufbaus von mehr Studienplätzen muss es nach Ansicht der FDP-Fraktion nun darum gehen, die Qualität zu steigern. Die Zahl der Studienanfänger als singulärer Parameter für die Zuweisung von Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 habe für die Länder und die Hochschulen in den vergangenen Jahren Fehlanreize gesetzt. So belohne der Hochschulpakt 2020 finanziell eine größtmögliche Anzahl immatrikulierter Studienanfänger, ungeachtet der Qualität der Ausbildung und des späteren Studienverlaufs bzw. -erfolgs der Studenten. Auch bei einem Studienorts- oder Studiengangswechsel verblieben die Mittel des Hochschulpakts im Bundesland der Hochschule, an der das Studium ursprünglich aufgenommen worden sei. Ebenso ungeeignet sei das Kriterium der Anzahl der Absolventen, das finanzielle Anreize für ein Absenken der Prüfungsanforderungen setze.

Für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sei ein Paradigmenwechsel erforderlich. Mittelzuweisungen an die Länder und Hochschulen sollten auf der Basis qualitätsorientierter Kriterien, wie beispielsweise digitalisierter Lehrangebote oder einer verringerten Studienabbruchquote, erfolgen. Dabei soll die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 die Hochschulen unterstützen, sich auf die Herausforderungen heterogener Studierendenkohorten und die Ausgestaltung des digitalen Wandels vorbereiten. Die Zuweisungen von Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt an die Länder sollen dabei an individuelle und messbare Zielvereinbarungen zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land gekoppelt werden, fordert die FDP.

Um Transparenz über die eingesetzten Mittel von Bund und Ländern zu schaffen, soll die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 eine wirksame Kontrolle der Mittelzuweisungen an die Hochschulen sicherstellen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung eine Reform des Hochschulzulassungsrechts in den Ländern anstoßen. Die Kapazitätsverordnungen der Länder würden es den Hochschulen erschweren, zusätzliche Mittel für bessere Betreuungsverhältnisse einzusetzen.

In den Verhandlungen in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über eine Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 fänden wesentliche Vorfestlegungen mit erheblicher mehrjähriger Wirkung auf den Bundeshaushalt statt. Da der Haushaltsgesetzgeber keine realistische Möglichkeit habe, Ergebnisse der GWK-Verhandlungen nachzuverhandeln, sei eine frühzeitige und umfassende Information des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung geboten. Auf parlamentarische Anfragen gäbe die Bundesregierung keine hinreichende Auskunft über ihre Positionierung in den Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020, kritisiert die FDP.

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