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07.11.2018 Finanzen — Ausschuss — hib 846/2018

Familienentlastungspaket beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der „kalten Progression“ auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte „Steuertarif auf Rädern“ zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen „Tarif auf Rädern“ zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

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