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06.02.2019 Europa — Unterrichtung — hib 138/2019

Vorkehrungen für den Brexit laufen

Berlin: (hib/JOH) Über die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union informiert die Bundesregierung den Bundestag in einer Unterrichtung (19/7240). Daraus geht hervor, dass die EU insbesondere mit Blick auf einen möglichen ungeregelten Austritt die in ihrem Notfallaktionsplan vom 13. November angekündigten Maßnahmen konkretisiert und eine begrenzte Anzahl weiterer Rechtsakte vorgelegt habe. Sie beträfen insbesondere die Bereiche Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Export. Unter anderem sollen im Falle eines ungeregelten Austritts ab dem Austritt gemäß den Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation sämtliche einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für die Warenein- und -ausfuhr gelten. Die Rechte der Bürger betreffend habe die Europäische Kommission vorgeschlagen, für Kurzaufenthalte Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs von der Visumpflicht zu befreien, sofern alle Unionsbürger ebenso von der Visumpflicht im Vereinigten Königreich befreit würden.

Alle von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwürfe zur Vorbereitung auf einen ungeregelten Austritt, darunter Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit, seien zwischenzeitlich im Bundeskabinett angenommen worden und befänden sich im parlamentarischen Verfahren, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus seien zahlreiche untergesetzliche Maßnahmen in Arbeit. So plane die Bundesregierung per Ministerverordnung des Bundesinnenministers eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten vorzusehen, damit kein britischer Staatsangehöriger im Falle eines ungeregelten Austritts sofort aus Deutschland ausreisen müsse. Für den weiteren Aufenthalt nach Ende der Übergangszeit benötigten britische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel nach den Regelungen für Drittstaatsangehörige.

Weitere Verwaltungsmaßnahmen betreffen unter anderem Zoll, Zulassungsbehörden und die Anerkennung von Berufsqualifikationen. So würden der Zollverwaltung mit dem Haushalt 2019 rund 900 Planstellen für den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Brexit bereitgestellt. Für die Zulassungsbehörden sei für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ebenfalls ein Personalmehrbedarf bewilligt worden.

Die Bundesregierung betont, sie habe ihren engen Austausch mit dem Bundestag, dem Bundesrat, den Ländern, der Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Wirtschaft in den vergangenen Wochen und Monaten weiter intensiviert. Sie treffe Verbände und Unternehmen „in einem engen Rhythmus“ zu Einzel- und Sammelgesprächen, unterrichte über den Stand der Verhandlungen und unterstreiche die Dringlichkeit der eigenen Vorbereitung auf den Austritt.

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