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21.02.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 200/2019

Grundfinanzierung der Unis stärken

Berlin: (hib/ROL) Die FDP will die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken. Die Fraktion fordert in der kommenden Phase des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) ab 2021 die von der Koalition angestrebten, mindestens dreiprozentige jährliche Mittelerhöhungen, ausgehend vom Etat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), an die Hochschulen zu geben. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7900). So sollen Studienbedingungen und Lehre verbessert werden. Bei einer Paktlaufzeit von fünf Jahren würden auf diese Weise insgesamt etwa 300 Millionen Euro zusätzlich an die Hochschulen gehen, unterstreicht die FDP.

Durch den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) erhalten sowohl die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-Gesellschaft (FHG) und Leibniz Gemeinschaft (WGL) als auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über die aktuell laufenden Förderungen hinaus jedes Jahr zusätzlich drei Prozent mehr Geld. Allein dieser Aufwuchs bedeute in den Jahren 2016 bis 2020 zusätzliche 3,9 Milliarden Euro für diese fünf Institutionen. Während sich Bund und Länder die Finanzierung der Institutionen grundsätzlich teilten, trage der Bund diesen Aufwuchs seit 2016 allein.

Konsens sei, dass der 2006 gestartete PFI den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland vorangebracht habe. Mittlerweile stelle sich jedoch die Frage, ob diese stetig steigenden Mittel immer sinnvoll allokiert würden. Im Juni 2017 habe beispielsweise der Bundesrechnungshof gerügt, dass die Forschungseinrichtungen eine Bugwelle nicht ausgegebener Selbstbewirtschaftungsmittel vor sich herschöben. Konsens sei ebenfalls, dass die Hochschulen das „Herzstück“ des deutschen Wissenschaftssystems seien. Dabei würden die Hochschulen zu Recht eine zu niedrige Grundfinanzierung beklagen. Das zusätzliche Geld für die Hochschulen durch den Hochschulpakt ginge vorrangig in die Bereitstellung von mehr Studienplätzen und viel zu wenig in die Qualität der Ausbildung.

Von Seiten der Hochschulen seien im Zuge der laufenden Verhandlungen zur Verlängerung des Hochschulpaktes Forderungen laut geworden, ihnen ebenfalls eine Dynamisierung der Mittel und damit jährliche Aufwüchse von drei Prozent analog dem PFI zu gewähren. Auch der Wissenschaftsrat habe diese Dynamisierung im April 2018 gefordert. Ausgehend von den jährlichen 1,88 Milliarden Euro hätten die Aufwüchse des Hochschulpaktes durch eine Dynamisierung zunächst jährlich knapp 60 Millionen Euro an Bundesmitteln, beginnend mit 56,4 Millionen Euro beim ersten Aufwuchs betragen. Eine Folge wäre, dass noch mehr Mittel als bisher sowohl von Bund und Ländern durch Pakte fest gebunden wären. Auch werde in diesen Pakten vor allem festgelegt, was in das System hineinfließt (Input) und deutlich zu wenig, was als Ergebnis herauskommen soll (Output).

Die DFG forscht nicht selbst, sondern fördert Forschung an Hochschulen, und zwar größtenteils im Rahmen von Projektförderung, unterstreicht die FDP. Durch ihre steigenden Mittel seien auch die Projektmittel an den Hochschulen gestiegen. Die Grundfinanzierung der Hochschulen sei demgegenüber deutlich zurückgeblieben. Da für die Umsetzung von Projekten auch Grundstrukturen erforderlich seien, habe sich im Laufe der Zeit zudem ein problematisches Verhältnis zwischen Projektgeldern und den dafür fehlenden Grundmitteln entwickelt. Für die Hochschulen wäre eine Steigerung der Grundfinanzierung jetzt vorrangig erforderlich.

Ferner fordert die FDP, sich bei der Festlegung der konkreten Summe für die Hochschulen am derzeitigen Hochschulpakt zu orientieren, das heißt mit etwa 56,4 Millionen Euro beim ersten Aufwuchs zu beginnen. Außerdem fordert die FDP die Länder dazu auf, sich in gleichem Maße an diesen zusätzlichen Mitteln für die Grundfinanzierung der Hochschulen zu beteiligen wie der Bund. Desweiteren sollen die Mittelzuweisungen an die Länder an länderspezifische und messbare Zielvereinbarungen des Bundes gekoppelt werden, die der Bund individuell mit dem jeweiligen Land vereinbaren soll.

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