Regierung: Migrationspakt nicht bindend
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstreicht wiederholt, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein „rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen“. Das schreibt sie in der Antwort (19/8055) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7669), die sich darin unter anderem auf eine frühere Antwort auf Drucksache 19/6515 bezogen hatte. Den Abgeordneten ging es um die Frage, ob aus dem Migrationspakt unabhängig von der möglichen Entstehung von Völkergewohnheitsrecht Verpflichtungen erwachsen, weil Formulierungen in dessen Ziffern 7 und 15 ihrer Ansicht nach nicht eindeutig sind. Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Antwort, dass bereits in der Präambel des Pakttextes deutlich gemacht werde, dass es sich um einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ handle. Außerdem verweist sie auf die entsprechenden Ausführungen in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2018.