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20.03.2019 Finanzen — Antrag — hib 300/2019

FDP fordert einfaches Grundsteuermodell

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion fordert eine Grundsteuerreform ohne bürokratische Belastungen. In einem Antrag (19/8544) heißt es, weder Bürger noch die Finanzverwaltung dürften administrativ überlastet werden. „Umfangreiche, kostspielige und gegebenenfalls streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen“, schreiben die Abgeordneten. Zu den weiteren Forderungen der FDP-Fraktion gehört, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral erfolgen soll. Das Modell für die Grundsteuer soll rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung mit einfließen sollen. Auf baukostenbezogene und mit komplizierten Bewertungsfragen verbundene Modelle soll verzichtet werden. Außerdem sollen unterschiedliche Nutzungen (zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe) in die Bewertung einfließen können. Und wie bisher soll die Grundsteuer zu den Betriebskosten gehören.

In der Begründung des Antrages verweist die FDP-Fraktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit dem die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als unvereinbar und damit verfassungswidrig bezeichnet wurden. Die verfassungswidrigen Regeln dürften allerdings noch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. „Die bisher bekannt gewordenen Pläne des Bundesrates oder der Bundesregierung für eine Reform der Einheitsbewertung zur künftigen Erhebung der Grundsteuer zeichnen sich durch hohe Umsetzungskosten und überbordende Bürokratie aus“, kritisiert die FDP-Fraktion, die die angekündigte Aufkommensneutralität bezweifelt. Für viele Menschen werde die Grundsteuer teurer und mit erheblich höheren bürokratischen Aufwand verbunden sein. Die Finanzverwaltung stehe vor der kaum lösbaren Aufgabe, die mehr als 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. „Vor allem der Umstand, dass sowohl Bodenrichtwerte wie auch Mieten in die geplante Bemessungsgrundlage mit einfließen sollen, führt dazu dass die Grundsteuer künftig ständig ansteigen würde“, warnt die FDP-Fraktion.

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