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20.03.2019 Tourismus — Ausschuss — hib 302/2019

Anträge der Linken abgelehnt

Berlin: (hib/WID) Der Tourismusausschuss hat am Mittwoch zwei Anträge der Linken gegen den „Abbau der Bahninfrastrukur“ (19/7907) und für den „Nulltarif im Öffentlichen Nahverkehr“ (19/1359) abgelehnt. Für die Antragssteller erinnerte zunächst die Abgeordnete Kerstin Kassner daran, dass das deutsche Eisenbahnnetz seit 1976 in vier Jahrzehnten um 10.000 Kilometer geschrumpft sei. Das sei ein Zustand, der nicht hingenommen werden könne, zumal da der individuelle motorisierte Verkehr an seine Grenzen stoße und die Erfahrung zeige, dass eine einmal stillgelegte Bahnstrecke kaum jemals wieder in Betrieb genommen werde.

Zur Begründung der Forderung nach kostenlosen Bussen und Bahnen machte Kassners Fraktionskollegin Sabine Zimmermann ebenfalls ökologische Gesichtspunkte geltend und meinte, eine solche Regelung wäre auch für den Tourismus gut. Zur Gegenfinanzierung schlug sie unter anderem eine Nahverkehrsabgabe von Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern vor.

Der Abgeordnete Michael Donth (CDU) hielt den Antragstellern vor, ihre Klage über ein schrumpfendes Schienennetz gehe von falschen Voraussetzungen aus. Gerade in den vergangenen Jahren habe der Bund „mehr als je zuvor“ in den Ausbau der Bahninfrastruktur investiert, und dies mit Erfolg. So sei das deutsche Schienennetz mittlerweile wieder gewachsen von 33.300 auf 33.500 Streckenkilometer. Verfehlt sei auch der Wunsch der Antragsteller, der Bahn den Verkauf von Immobilien zu verbieten. In vielen Fällen habe sich der Zustand von Bahnhöfen verbessert, wenn sie etwa von Kommunen übernommen worden seien.

Den Nulltarif-Antrag der Linken nannte Donth „unrealistisch, ordnungspolitisch fragwürdig und sauteuer“. Er bemängelte, dass die Antragsteller die Kosten zu 90 Prozent dem Bund aufbürden wollten, der dafür einen Betrag von jährlich 17 Milliarden Euro zu stemmen hätte. Wichtiger als Gratisfahrten nannte Donth Investitionen in die Ausweitung der Kapazitäten des Öffentlichen Nahverkehrs, damit Fahrgäste sich nicht mehr in vollgestopfte „Sardinenbüchsen“ zwängen müssten.

Für die SPD wies der Abgeordnete Martin Burkert auf die hohen gesetzlichen Hürden hin, die der Stilllegung von Eisenbahnstrecken im Wege stünden. Sie sei nur dann zulässig, wenn dem Betreiber die weitere Nutzung nicht mehr zumutbar sei, kein Dritter sich zur Übernahme bereitfinde und kein Verkehrsbedarf mehr bestehe. Überdies seien die Strecken für eine spätere erneute Nutzung freizuhalten. Am Nulltarif-Antrag der Linken rügte Burkert unter anderem die unzureichende Gegenfinanzierung.

Christoph Neumann (AfD) nannte den Erhalt der Bahninfrastruktur „dringend geboten“ und wandte sich gegen die Entwidmung von Strecken und den Verkauf von Bahngrundstücken nicht anders als die Antragsteller. Deren Forderungen gingen aber zu weit. Roman Müller-Böhm (FDP) wies darauf hin, dass es aus betrieblichen und verkehrswirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sei, jede Strecke zu erhalten. Am Nulltarif-Antrag missfiel ihm die Forderung nach einer Nahverkehrsabgabe der Wirtschaft. Davon wären nach seinen Worten auch viele Betriebe im Tourismussektor betroffen.

Verständnis für beide Anträge äußerte allein der Grüne Markus Tressel. Der Verkauf von Bahnimmobilien an private Investoren wirke sich keineswegs in allen Fällen vorteilhaft aus, auch würden in manchen Gegenden nach wie vor Nebenstrecken stillgelegt. Unabdingbar sei auch, im Öffentlichen Nahverkehr die Zahl der Personenkilometer bis etwa 2030 zu verdoppeln.

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