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22.03.2019 Verteidigung/Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 314/2019

Prüfer: Keine Aussage über Schaden

Berlin: (hib/fla) Der Bundesrechnungshof hat zwar massive Verstöße der Bundeswehr beim Abschluss von teils millionenschweren Verträgen mit externen Unternehmen festgestellt. Es sei „davon auszugehen, dass vermeidbare Mehrausgaben entstanden sind“, sagte die Prüf-Verantwortliche Thea Dilger. Doch über den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden für den Steuerzahler könne sie „keine Aussage treffen“, meinte sie gestern (21. März 2019) in einer Sitzung des Verteidigungs-Untersuchungsausschusses unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD). Schließlich sei im Nachhinein kaum feststellbar, welche Preise bei einer korrekten Vergabe zustande gekommen wären oder ob die Bundeswehr mit eigenen Kräften die Aufgaben hätte erledigen können.

Ihr Kollege Helmut Peters, der speziell Verträge im IT-Bereich unter die Lupe genommen hatte, nannte aber für einen Fall eine Schadenssumme von einer Million Euro. Es ging um einen Rahmenvertrag mit der Firma S. mit einem Volumen von knapp 20 Millionen Euro. Das Unternehmen selbst habe keinerlei Leistung erbracht, sondern nur Unterauftragsnehmer eingesetzt. Auf deren Forderung sattelte es einen Aufschlag drauf, bevor sie die Rechnung an die Bundeswehr schickte. Die hätte nach Peters Darstellung freilich gleich mit den Subunternehmen Verträge schließen können.

Ob in solche Fälle Vetternwirtschaft hineinspielen könnte, dazu gab es in öffentlicher Sitzung keine Auskünfte. Peters verwies allerdings auf eine anonyme Eingabe vom Januar 2018 mit Erkenntnissen aus Cyber-Projekten. Darin sei auch auf Personenbeziehungen verwiesen worden. Doch sei der Bundesrechnungshof nun mal keine Staatsanwaltschaft. Er habe die Eingabe an das Verteidigungsministerium weitergeleitet, das dann selbst ermitteln oder Strafverfolgungsbehörden einschalten könne.

Dilger stellte dar, dass der Bundesrechnungshof weit höhere Fehlerquoten bei Verträgen mit Externen aufgedeckt habe als das Verteidigungsministerium dann eingeräumt habe. So habe die Bundeswehr zugestanden, dass bei 55 Prozent der Vergaben für Beratung und Unterstützung an Externe keine Bedarfsprüfung dokumentiert sei. Der Rechnungshof kam auf 80 Prozent. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung stehen sich 98 Prozent gegen 75 Prozent gegenüber. Wobei der Rechnungshof die Quoten der Bundeswehr akzeptiert habe. Die Summe der zugegebenen Fehler sei so schon „unvorstellbar groß“, dass sich ein Streit über die Prozentzahl nicht lohne, machte Dilger klar. Auch im Vergleich mit anderen Prüfungen des Bundesrechnungshofs sei die Quote „auffällig hoch“.

Der Bundesrechnungshof beurteilte nur, ob aus den Akten hervorging, dass die vor einer Vergabe vorgeschriebenen notwendigen Prüfungen wie eben der Bedarf auch durchgeführt wurden. Dilger geht davon aus, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen überwiegend tatsächlich nicht stattfanden. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob die Bundeswehr die fraglichen Aufgaben nicht ganz oder teilweise mit eigenen Kräften habe erledigen können. Dies zu beurteilen, sei außerordentlich komplex. Das könne einer nicht einfach im Kopf ermittelt haben.

Sie mochte auch die Begründung nicht gelten lassen, ein Vertrag sei freihändig vergeben worden, weil sich die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen bereits bewährt habe, oder weil Zeitdruck herrsche gebe, oder weil nur diese eine Firma die Leistungen erbringen könne. Mindestens hätten dann noch Angebote von drei weiteren Firmen eingeholt werden müssen. Dass kein Wettbewerb stattgefunden habe, sei nicht zu rechtfertigen.

Ob die Fehler vorsätzlich oder aus Unkenntnis gemacht worden seien, mochte sie nicht beurteilen. „Das steht ja nicht in den Akten.“ Ob bestimmte Firmen bevorzugt wurden, sei nicht zu erkennen gewesen. Warum überhaupt die Vorgaben nicht eingehalten wurden, konnte sie sich nicht erklären: „Es gibt keinen Grund, der sich aufgedrängt hat.“

Dilger kritisierte, dass es im Ministerium keine aktuelle Aufstellung über Aufträge an Externe gegeben habe. Der Überblick sei zum einen sinnvoll, weil in diesen Fällen ja immer Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen würden Auffälligkeiten bei Korruption oder anderen Unregelmäßigkeiten eher deutlich.

Von den Prüfungen erhofft sich Dilger, dass „künftig Vergaberecht und Bundeshaushaltsordnung eingehalten wird“.

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