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15.05.2019 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 565/2019

Bilanzierung von Düngermengen

Berlin: (hib/EIS) Der Wegfall des Nährstoffvergleichs soll durch eine schlagspezifische Aufzeichnungspflicht über die tatsächlich aufgebrachten organischen und mineralischen Düngermengen ersetzt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9661) auf eine Kleine Anfrage FDP-Fraktion (19/8534) hervor. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, auf welche Art und Weise die deutschlandweit geplanten und veränderten Aufzeichnungspflichten dazu führen, dass weniger Nitrat ins Grundwasser gelangen soll. Dazu heißt es weiter, dass durch die spezifischen Aufzeichnungen die auf dem Einzelschlag tatsächlich ausgebrachte Düngermenge überprüft werden könne. Bei der Düngebedarfsermittlung soll unter Berücksichtigung einer standortspezifisch realistischen Ertragserwartung, welche aus dem jährlich zu aktualisierenden Mittelwert der vergangenen drei Anbaujahre errechnet werden soll, die für eine bedarfsgerechte Düngung aufzubringende Nährstoffmenge ermittelt werden. Über die Erträge soll sich auch die Stickstoffabfuhr mit der Ernte abbilden lassen, so dass auch die Möglichkeit der Nährstoffbilanzierung von der Einzelschlag- bis zur Betriebsebene prinzipiell erhalten bleibe. Die endgültige Regelung und Umsetzung müsse allerdings noch abgewartet werden. Die schlagweise Aufzeichnung der eingesetzten Düngemittel sei in vielen Betrieben seit Jahren Standard, um die Effizienz des Düngemitteleinsatzes in Relation zu den erreichten Naturalerträgen bewerten und Defizite identifizieren zu können.

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